Sie wirken wie aus der Zeit gefallen, erscheinen völlig sinnlos und bestehen dennoch: In vielen Reiseländern gibt es kuriose Landesgesetze und Paragrafen, die bei Verstößen dagegen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen können. So gilt es in Großbritannien als Landesverrat, wenn man eine Briefmarke mit dem Konterfei von Königin oder König kopfunter aufklebt.
Dass in Frankreich Küssen am Bahnsteig verboten ist, gilt seit 1910 und hat einen ganz pragmatischen Hintergrund: Bahnverspätungen sollen vermieden werden. Ebenso praktisch gedacht, ist das Kaugummi-Verbot in Singapur, um öffentliche Plätze sauber zu halten. Laut Auswärtigem Amt ist sogar die Einfuhr von Kaugummi untersagt und kann mit Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet werden. Ebenso kann mit einer Geldstrafe belegt werden, wer nach der Benutzung die Toilettenspülung vergisst. In den USA ist immer noch strafbar, wer Alkohol in der Öffentlichkeit sichtbar trägt. Der gehört in die Tüte und wenn der Kassierer an der Kasse unter 21 ist, muss man in New York den Alkohol sogar selber scannen und verpacken.
Im Internet kursieren viele skurrile Gesetze mehr, die sich bei näherer Betrachtung jedoch als Mythen erweisen. Andere existieren, dürften aber in den seltensten Fällen Geschäftsreisende betreffen – etwa dass ein Schwein in Frankreich nicht Napoleon heißen darf, dass das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz steht oder dass es in Kanada strengstens verboten ist, ohne lebenssicherndes Gerät aus einem Flugzeug zu springen. Und wer glaubt, Deutschland sei frei von Skurrilitäten, irrt. In schönstem Beamtendeutsch heißt es: „Stirbt ein Beamter auf einer Dienstreise, dann gilt diese als beendet.“