Zwei Drittel der deutschen Geschäftsreisenden haben bereits eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt kombiniert und mit 76 Prozent sind es für das laufende Jahr sogar noch mehr, die einen Bleisure-Trip planen oder schon gebucht haben. Wie eine aktuelle repräsentative Studie zu Bleisure-Reisen zeigt, gewinnt die Kombination von Geschäftsreise mit privater Verlängerung zunehmend an Relevanz. Zu demselben Schluss kommt auch der jüngst vorgestellte Bleisure & Workation-Monitor Deutschland: Blended Travel, der Begriff, der beides umfasst, ist kein Nischenthema mehr und in den meisten deutschen Unternehmen längst angekommen. Woran es bis dato mangelt, ist die rechtssichere Umsetzung des Themas in der Unternehmenspraxis und den Reiserichtlinien.
Blended Travel fährt mit – aber ohne Fahrkarte
Blended Travel ist in vielen Unternehmen zwar in der Realität angekommen, aber selten offiziell Programm. Die Mehrheit toleriert Bleisure und Workation, doch 72 Prozent haben diese Formate gemäß VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 noch nicht in ihrem Reiserichtlinien verankert. Blended Travel braucht eindeutige Verantwortlichkeiten und Regeln, die die gelebte Realität rechtssicher abbilden. Oft ist nicht eindeutig, wann der Arbeitgeber noch in der Verantwortung ist und wann nicht, etwa bei Unfällen im privaten Verlängerungsteil, bei Ausflügen oder während einer Workation im Ausland. Sobald Geschäftsreise und Privates ineinandergreifen, müssen zahlreiche Fragen zu Fürsorgepflicht und Haftung, Versicherungsschutz und steuerliche Einordnung geklärt werden, um für den Ernstfall gewappnet zu sein.
Toleranz überwiegt Förderung
Ein weiterer Aspekt in dieser Thematik verdient Beachtung: Je jünger die Geschäftsreisenden sind, umso höher fällt der Anteil an Bleisure-Reisenden und ihre Erwartungen an Flexibilität aus. Unternehmen, die Freizeitanteile rund um Geschäftsreisen ermöglichen, stärken ihre Arbeitsgeberattraktivität im „War for Talents“. Bei kleinen und mittleren Unternehmen fällt die aktive Förderung von Bleisure allerdings noch relativ zurückhaltend aus (29 Prozent gegenüber 45 Prozent in Großunternehmen). Sie haben seltener Strukturen implementiert, um Regeln, Genehmigungen und Kostenlogik sauber zu trennen und Benefits zu standardisieren.