Ab dem 2. Januar 2027 soll die „European Digital Identity Wallet“ – kurz EUDI-Wallet – in Deutschland verfügbar sein. Die Smartphone-App durchläuft bereits umfangreiche Praxistests, jetzt hat die Bundesregierung mit dem „Digitalen Identitätsgesetz“ auch den rechtlichen Rahmen für die Einführung geschaffen. Hauptfunktion der Wallet ist der elektronische Identitätsnachweis. Zum Start sollen Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherungskarte digital integrierbar sein. Die Wallet ist jedoch als offene Plattform für weitere Services angelegt. Im Reisebereich können etwa Identifikations- und Verifizierungsprozesse entlang der gesamten Customer Journey damit digitalisiert werden – vom Check-in über Grenzkontrollen und Boarding bis hin zu Mietwagenübernahme oder Einchecken im Hotel per Fingertipp. Perspektivisch wird die App mit qualifizierten elektronischen Signaturen auch rechtssichere digitale Vertragsprozesse ermöglichen, als Authentifizierung bei Behörden oder Online-Diensten dienen und anderes mehr. Laut Digitalministerium sind bereits mehr als 100 Unternehmen in der Testumgebung der Wallet beteiligt.
Europaweit mit hohen Standards in punkto Sicherheit und Datenschutz
Die EUDI-Wallet soll bis Anfang 2027 in jedem Mitgliedsstaat der EU nach gemeinsamen Standards verfügbar sein. Gerade im Reisebereich ist eine komplett digitale und grenzüberschreitende Funktionalität ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Wallet entspricht höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards. Die hinterlegten Ausweisdokumente werden ausschließlich auf dem Smartphone lokal gespeichert, sicher verschlüsselte Daten werden nur nach aktiver Freigabe übermittelt und es werden nur die Informationen weitergegeben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind. So wird beispielsweise bei einem Altersnachweis die Volljährigkeit bestätigt, ohne das Geburtsdatum freizugeben.