Geschäftsreisen sind keine Pauschalreisen

EU schafft Rechtssicherheit

Geschäftsreisen werden ausdrücklich nicht unter die jüngst verabschiedete EU-Pauschalreiserichtlinie gefasst, hat das EU-Parlament entschieden und ist damit einer zentralen Forderung der Branchenverbände gefolgt. Sie hatten nachdrücklich auf die Besonderheiten des Geschäftsreisemarktes hingewiesen, der anderen Regeln folgt als der Urlaubsreisemarkt. Geschäftsreisen entstehen im Auftrag von Unternehmen, dienen betrieblichen Zwecken und werden typischerweise auf Basis von Rahmenverträgen abgewickelt. Die jetzige Entscheidung des Europäischen Parlaments berücksichtigt die tatsächlichen Strukturen der Branche und schafft sowohl Rechtssicherheit als auch praktikable Rahmenbedingungen für Unternehmen und Travel Management Companies. Die Entscheidung des EU-Parlaments muss noch vom Europäischen Rat bestätigt werden, bevor die Nationalstaaten das EU-Recht in nationales Recht umsetzen können.

Zum Hintergrund: Wenn eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen unter die EU-Pauschalreiserichtlinie fallen, sind im Sinne des Verbraucherschutzgedankens weitreichende Verpflichtungen wie Informationspflichten, Insolvenzabsicherung oder auch Haftungsfragen verbunden.

Europaflagge vor dem Europäischen Parlamanet© Adobe Stock

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