Nach fast zehnjährigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission geeinigt: Für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen mit einer Dauer von maximal drei Tagen wird die Verpflichtung einer A1-Bescheinigung entfallen. Damit werden allein in Deutschland rund 25 Millionen Reisen von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand befreit – ein Meilenstein für die Geschäftsreisen in Europa, feiert der Geschäftsreiseverband BT4 Europe den Erfolg. Die vorläufige Einigung muss in den kommenden Monaten noch formell bestätigt werden, bevor die überarbeiteten Regelungen in Kraft treten.
Die Einigung der drei EU-Organe sieht vor, dass für Geschäftsreisen von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Kalendertagen keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll. Die Regelung gilt für den europäischen Wirtschaftsraum, umfasst also alle Staaten der Europäischen Union plus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen und Schweiz. Die A1-Bescheinigung ist ein bisher zwingend notwendiger Nachweis, dass der oder die Reisende im Heimatland sozialversichert ist.