Kaum ein Thema beschäftigt das Travel Management so stark wie die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, die Unternehmen zur Berichterstattung in puncto Nachhaltigkeit verpflichtet. Die gute Nachricht: Unternehmen der sogenannten „Wave 2“ und „Wave 3“ erhalten jeweils zwei Jahre Aufschub, bis erstmals ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt werden muss. Mit der Zustimmung des EU Rates und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 16. April 2025 ist die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie offiziell in Kraft getreten.
Ursprünglich hätten große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (Wave 2) ab 2026 und börsennotierte KMU (Wave 3) ab 2027 berichten müssen. Für sie verschiebt sich die Berichtspflicht nun auf 2028 beziehungsweise 2029. Die Richtlinie muss bis Ende des Jahres zwar noch in nationales Recht umgesetzt werden, aber laut Koalitionsvertrag unterstützt die neue Regierung die Omnibus-Initiative der EU.
Das Omnibus-Paket der EU enthält eine ganze Reihe von Vorschlägen zur bürokratischen Entlastung von Unternehmen. So sollen etwa 80 Prozent der Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie gänzlich ausgenommen werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten nicht belasten. Diese und weitere Vorschläge sind jedoch noch nicht final verabschiedet. Einzig der „Stop-the-clock“-Vorschlag hat diese Hürde bisher genommen. Der Voluntary SME-Standard (VSME) wird als freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard empfohlen.
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