Jeder Feriengast kennt sie, keiner mag sie und doch zahlt jeder seinen Obolus: Die Kurtaxe spaltet die Gemüter. Die meisten Urlauber haben Verständnis für die Nutzungsgebühr, andere lehnen sie ab. Was genau dahintersteckt: Alles Wissenswerte über Hintergründe und Details erfahren Sie auf dieser Seite.
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Eine Kurtaxe dient in Ferienregionen als Fremdenverkehrsabgabe und Nutzungsgebühr. Fast alle Kurorte in Deutschland, einige Großstädte und auch Nachbarstaaten der EU erheben so eine Ortstaxe. Unterkünfte wie Ferienwohnungen und Hotels kassieren die Übernachtungsabgabe im Normalfall bei Ankunft der Kunden ein und reichen diese an die lokale Gemeinde weiter. Ausnahme: Mancherorts können Besucher im Voraus online bezahlen oder vor Ort in einem Service-Center.
Die Höhe der deutschen Kurtaxe wird in der Regel pro Tag und Gast berechnet, meist gestaffelt nach Hauptsaison und Nebensaison. Für Kinder gelten deutlich reduzierte Tarife. Mancherorts wird die Abgabe prozentual vom Zimmerpreis errechnet – vor allem in großen Städten, etwa die Übernachtungssteuer City Tax in Berlin.
Deutschlands Reiseziele erheben im Durchschnitt 2 bis 3 € pro Person und Nacht für die von ihnen selbst festgelegte Kurtaxe. Von günstig bis teuer ist alles vertreten. Die Ostfriesische Insel Wangerooge (Niedersachsen) verlangt von Erwachsenen für die dort „Gästebeitrag“ genannte Ortstaxe sogar 4,90 € pro Übernachtung in der Hochsaison, für eine Jahresgästekarte 151,90 € (Stand: März 2024).
Mit der Kurtaxe finanzieren Gemeinden die Kosten der für den Tourismus nötigen Infrastruktur: etwa die Reinigung von Strand, Parks und Straßen. Weitere Beispiele dafür sind Toiletten, Umweltschutzmaßnahmen, Kurkonzerte und die Touristen-Information bzw. das Kurhaus. Diese Einrichtungen dürfen Urlauber und Tagesgäste kostenlos nutzen, nachdem sie die Kurkarte bezahlt haben. Einige Kurorte und Ferienregionen bieten Touristen damit zusätzlich kostenlos öffentliche Verkehrsmittel und Veranstaltungen an.
Im Sommer wird an Nordsee und Ostsee teilweise eine Strandbenutzungsgebühr für Tagesgäste erhoben. Diese ist dann in der normalen Kurabgabe bereits enthalten. Egal ob Kurzurlaub, Tagesausflug oder 2 Wochen Ferien: Kurtaxe wird immer fällig und pro Tag und Gast berechnet. Ausnahme: Werden vom Tagesgast keine Strände genutzt, fallen oft gar keine Gebühren für ihn an. Tagesgäste müssen das Ticket meist an Strandautomaten zahlen und bei Kontrollen vorzeigen, z.B. in Schleswig-Holsteins Seebad Travemünde.
Auch in anderen beliebten Reisezielen in Europa wie Polen, Spanien, Griechenland etc. wird eine Art Kurtaxe erhoben. Dort heißt sie zwar anders, z.B. auf Mallorca Eco Tasa (Ökosteuer) – umgangssprachlich gern Bettensteuer oder Touristensteuer genannt. Aber im Prinzip handelt es sich um eine ähnliche Abgabe pro Nacht wie in Deutschland. Ein wichtiger Unterschied: In Ländern wie Spanien und Griechenland erfolgt die Staffelung landesweit gleich, und zwar abhängig von der Art der gebuchten Unterkunft. Am meisten zahlen Gäste in Fünf-Sterne-Hotels während der Hauptsaison, am wenigsten als Pensionsgast in der Nebensaison. Bittere Konsequenz für Griechenland-Urlaub: Preiserhöhung durch die neue, reformierte Form der Touristensteuer im Jahr 2024!