Früher wurde ein Visum in den Reisepass gestempelt, heute werden Einreisegenehmigungen überwiegend digital beantragt und ausgestellt. Der Nachweis darüber kann in Form einer E-Mail, einer PDF-Datei oder eines QR-Codes erfolgen. Teilweise ist eine Abfrage über eine Webseite oder eine direkte Verbindung zu einer behördlichen Datenbank erforderlich. Da es in der Praxis keine einheitlichen Verfahren oder Standards gibt, wird es für Fluggesellschaften immer komplexer, die Echtheit und Gültigkeit von E-Visa zu überprüfen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass der Reisende über die für die Einreise in das Zielland erforderlichen Dokumente verfügt. Andernfalls drohen der Fluggesellschaft laut internationalem Airline-Verband IATA Geldstrafen und Rückführungskosten von durchschnittlich 9.000 US-Dollar pro Passagier.
Während die IATA von Staaten systemgestützte, standardisierte und in die Check-in-Systeme integrierbare Verifikationsmethoden einfordert, können auch Reisende dazu beitragen, dass die Gültigkeit ihres E-Visums zweifelsfrei überprüft werden kann. Letztlich liegt die Verantwortung für gültige Einreisedokumente beim Passagier.
Tipps für Reisende mit E-Visum
Es ist hilfreich, aber nicht immer ausreichend, eine E-Mail-Bestätigung oder PDF-Nachweis zum erteilten E-Visum ausgedruckt mit sich zu führen. Je nach Zielland müssen zusätzliche Nachweise, eine Referenznummer oder QR-Code vorgelegt werden, damit das Flughafenpersonal die Gültigkeit des E-Visums überprüfen kann. Der Reisepass muss in der Regel noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ist dies nicht der Fall, nützt auch ein genehmigtes E-Visum nichts. Reisende sollten darüber hinaus den Status „Approved“ und die erfassten Daten checken. Steht das Visum noch auf „Processing“ oder „Waiting Verification“ gilt es als nicht erteilt. Datenfehler (Data Mismatch) wie Schreibfehler im Namen, zum Reisepass unvollständige Namensangaben oder Zahlendreher bei der Passnummer können an der Schnittstelle zwischen Airline-Kontrolle und Visa-Systemen besonders problematisch sein.