Was eine Umbuchung ist, definiert der jeweilige Reiseveranstalter, also der Vertragspartner des Kunden / Passagiers, in seinen AGB. Hier ein Zitat für eine typische Formulierung: „Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermins, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens.“ Tipp: Ein Kunde kann vor Reisebeginn oft sogar erklären, dass ein Dritter seine Reise antreten soll, z.B. ein Bekannter. Dies nennt man Namensänderung. Auch hierfür gelten die Bestimmungen der AGB.