Umbuchung
Steg Inseln Seychellen

Nach dem Buchen einer Reise und der Vorfreude auf diese kommt plötzlich etwas dazwischen und der Kundenwunsch nach einer Umbuchung entsteht. Doch ist dies überhaupt einfach so möglich – und wenn ja, bis wann? Was kostet die Änderung? Wie geht man strategisch am besten vor? Wir geben Ihnen Einblicke in das Thema Umbuchung von Reisen.

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

Was ist eine Umbuchung?

Was eine Umbuchung ist, definiert der jeweilige Reiseveranstalter, also der Vertragspartner des Kunden / Passagiers, in seinen AGB. Hier ein Zitat für eine typische Formulierung: „Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermins, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart oder der Schreibweise des Namens.“ Tipp: Ein Kunde kann vor Reisebeginn oft sogar erklären, dass ein Dritter seine Reise antreten soll, z.B. ein Bekannter. Dies nennt man Namensänderung. Auch hierfür gelten die Bestimmungen der AGB.

 

Für welche Arten von Reisen sind Umbuchungen möglich?

Umbuchungen sind möglich für Reisen weltweit, zum Beispiel individuelle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen etc.) oder Kreuzfahrten sowie Pauschalreisen per Flug, Bahn und Bus.

 

Habe ich ein Recht auf eine Umbuchung?

Auch hierbei kommt es auf die Aussage in den AGB an. Der eine oder andere Veranstalter schließt Umbuchungen sogar aus. Insbesondere bei sehr günstigen Spezialtarifen / Sonderangeboten („Special Offer“) kann dies der Fall sein oder bei nicht umbuchbaren Unterkünften / Flügen, für die der Reiseveranstalter selbst keine Erstattung erhält, wenn er sie für seinen Kunden bucht und dieser dann umbuchen oder gar stornieren möchte. Abmildernd wirkt folgende, manchmal genutzte Formulierung in den AGB: „Es besteht bei Änderungswünschen des Kunden kein Anspruch auf Änderung der Reiseleistung.“ Grundsätzlich wäre diese also auf Anfrage möglich.

 

Bis wann ist eine Umbuchung möglich?

Eine Umbuchungsanfrage durch den Kunden ist in vielen Fällen bis etwa zum 30. oder 21. Tag vor Reisebeginn möglich. Dies hängt ebenso von den AGB ab wie die Umbuchungsgebühr. Meist wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30 € bis 50 € je Reiseteilnehmer berechnet, sofern die neue gewünschte Reise überhaupt bei dem Veranstalter buchbar ist, was Voraussetzung ist. Wird beispielsweise auf ein deutlich teureres Hotel oder auf eine längere Reise umgebucht, kommen natürlich auch diese Mehrkosten auf die Kunden zu. Gut zu wissen: In einem solchen Fall wird dann manchmal aus Kulanzgründen auf das Umbuchungsentgelt verzichtet.

 

Tipp: Reise-Angebote mit Flexoption / Flextarif

Die Reiseveranstalter bieten vor allem seit der Corona-Pandemie oft verschiedene günstige Angebote mit Flexoption an, die eine kostenlose Umbuchung ermöglichen. Die Aufpreise für Flextarife sind meist kaum teurer und teilweise sogar preiswerter als eine Reiserücktrittsversicherung. Vorteil: Kunden können die Reise ohne Angaben von Gründen stornieren oder umbuchen, während bei einer Versicherung nur vorher vereinbarte Gründe wie eine unerwartet schwere Krankheit oder der Tod naher Familienangehöriger die Umbuchung oder Stornierung ermöglichen.