Bei dem Wort Transit denken erfahrende Reisende aus dem Westen der Bundesrepublik Deutschland wohl zunächst an die langen Transitstrecken, die bis 1990 ab der Grenze durch die DDR nach West-Berlin führten. Heute ist der Ausdruck vor allem bei Umsteigeflügen auf Fernreisen geläufig. Unser Lexikon-Artikel bringt Ihnen die wichtigsten Fakten näher.
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Der Begriff Transit (Latein für „Übergang“) bezeichnet einen kurzen, zeitlich begrenzten Aufenthalt in einem Durchreise-Staat, den Reisende auf dem Weg zu ihrem Zielstaat durchqueren. In der Regel findet ein kurzer Transit beim Umsteigen auf einem internationalen Flughafen statt, im sogenannten Transitbereich. Dort gibt es in der Regel kleine Läden, Cafés und Restaurants, um sich zu stärken und sich die Zeit zu vertreiben.
Der Transitaufenthalt bezeichnet bei Flugreisen die Zeit beim Umsteigen in den nächsten Flug. Dies dauert in der Regel zwischen rund 90 Minuten bis zu 24 Stunden, je nach den gebuchten Flügen der Transitreisen.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ist kein Visum nötig. Liegt der Umsteigeflughafen in einem Staat außerhalb der EU, kann für den Transit ein sogenanntes Transitvisum zur Einreise nötig sein. Dies gilt heute nur noch für einige wenige, touristisch meist weniger bedeutende Fernreise Länder. Es gibt ein Flughafentransitvisum und ein Durchreisevisum – in diesem Fall darf man den Flughafen nach der Passkontrolle vorübergehend verlassen.
Die Gültigkeit vom Transitvisum hängt von den jeweiligen Einreisebestimmungen ab. Sie beträgt oft nur bis zu 48 Stunden, manchmal ein paar Tage, ganz selten auch mal wenige Wochen. Andere Staaten wiederum erlauben den Transitaufenthalt nach der Zwischenlandung nur für den Transitbereich vom Flughafen.
Es empfiehlt sich vor der Buchung Informationen zu Einreisen einzuholen und ggf. die Transitvisa rechtzeitig vor der Reise im Konsulat oder in der Botschaft zu beantragen. Vorzulegen sind diverse Dokumente, z.B. Reisepass und Passbild. Ein Flugticket dient als Nachweis der Weiterreise in den Zielstaat. Ggf. muss sogar das ausgestellte Visum für diesen Zielstaat vorgelegt werden, wenn es verpflichtend ist.
Nicht alle Passagiere unternehmen einen Ausflug, wenn das Kreuzfahrtschiff in einem Hafen vor Anker geht. Wer es möchte, hat dort häufig Visafreiheit für den Tagesaufenthalt, da das Schiff meist schon am Abend die Fahrt fortsetzt. In den meisten Staaten sind Kreuzfahrten visafrei, zumindest was die Visabestimmungen für Zwischenstopps betrifft. Ausnahmen bilden einige wenige Länder, insbesondere in der Golfregion und in Afrika. In der Regel wird dann am Hafen vor Ort ein Visum für den Tag ausgestellt. Den Reisepass sollte man ohnehin immer mitnehmen.