ALLGEMEINE

REISEVERMITTLUNGS-BEDINGUNGEN

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommen-den Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.

1 Vertragsschluss

1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reise-dienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestäti-gen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektroni-schem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermitt-lungsauftrags dar.

1.2 Bei der Vermittlung von Reise-dienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisever-tragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermitt-lung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstal-ter, Bahnunternehmen, Hotelier, Miet-wagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Leistungsträger).

2 Vertragspflichten des Reisevermittlers

2.1 Unsere vertragliche Leistungs-pflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehöri-gen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.

2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausge-hen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbe-sondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungs-auftrags gefährden oder unmöglich machen würde.

2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

2.4 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtun-ternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Bu-chung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtli-cher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistun-gen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesell-schaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Flug-gesellschaft benennen, die wahrschein-lich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Flug-gast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de. htm in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie können auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.

3 Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.

3.2 Eine entsprechende Aufklä-rungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforder-lich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pau-schalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

3.3 Im Falle einer nach der vorste-henden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisen-den deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlo-sigkeit) vorliegen.

3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbe-sondere aus aktuellen, branchenübli-chen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländi-scher Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nach-forschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.

3.5 Die vorstehenden Bestimmun-gen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, ge-sundheitspolizeiliche Einreisevorschrif-ten sowie bezüglich gesundheitsprophy-laktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.

3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskosten-versicherung kann bei Buchung abge-schlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmög-lichkeiten, Versicherungsumfang, De-ckungsschutz und Versicherungsbedin-gungen von Reiseversicherungen besteht nicht.

3.7 Zur Beschaffung von Visa o-der/und sonstiger für die Reisedurchfüh-rung erforderlicher Dokumente und Reise-genehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Tele-kommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Ser-viceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspä-teten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.

4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittel-ten Reisedienstleistungen gelten aus-schließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Sie abge-druckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefoni-schen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstan-den erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeför-derungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförde-rungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenver-kehr).

5 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beför-derungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungs-leistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesell-schaft oder Bahn.

5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provisi-on für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linien-flugscheins oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsent-gelt (Serviceentgelt) für unsere Vermitt-lungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Ge-schäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte.

die durch Aushang in unseren Ge-schäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.

5.3 Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinan-spruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

5.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungs-träger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebe-nenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Ein-fluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungs-trägers.

5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträ-ger gelten dessen Allgemeine Beförde-rungsbedingungen sowie bei Flugleis-tungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – die Vor-schriften des Montrealer Übereinkom-mens.

6 Aufwendungsersatz

6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlun-gen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbe-stimmungen enthalten. Bei Pauschalrei-sen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.

6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leis-tungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Aus-führung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforder-lich halten.

6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegen-über dem Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Ge-schäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergege-benen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbe-halten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentliche geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstan-den ist.

6.4 Preisänderungen des Leis-tungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetrete-ne Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwen-dungen seitens der Leistungsträger belastet werden.

6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

6.6 Unserem Aufwendungsersatz-anspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungs-träger, insbesondere aufgrund mangel-hafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegen-halten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrech-nung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.

7 Vergütung des Reisevermittlers

7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungs-vereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schrift-lichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.

7.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Ände-rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisean-tritts, der Unterkunft, der Beförderungs-art oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsent-gelt erheben. Ziffer 7.1 gilt entspre-chend.

8 Reiseunterlagen

8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseun-terlagen des vermittelten Reiseunter-nehmens, die Ihnen durch uns ausge-händigt wurden, insbesondere Bu-chungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungs-scheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungs-auftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unver-züglich uns gegenüber zu rügen. Kom-men Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausge-schlossen sein. Eine Schadensersatz-verpflichtung unsererseits entfällt voll-ständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr aus-drückliches Verlangen und auf Ihr aus-schließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterla-gen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekom-mene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinter-legung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reise-antritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.

9 Reklamationen

9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleis-tungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversi-cherungsvertragliche Regulierungsansprü-che fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendma-chung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Infor-mationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegen-nahme und/oder zur Weiterleitung ent-sprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, Anspruchs-schreiben Ihrerseits fristwahrend an den betroffenen Leistungsträger oder Versiche-rer weiterzuleiten, haften wir für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzun-gen und einzuhaltende Fristen oder sons-tige rechtliche Bestimmungen. Wir verwei-sen insoweit auf die Allgemeinen Ge-schäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite http://www.lba.de veröf-fentlichten Informationen zu Fluggastrech-ten bei Überbuchung, Annullierung, Ver-spätung, Passgier- und Gepäckschäden.

10 Haftung des Reisevermittlers

10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückli-che Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustande-kommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügli-che Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermitt-lung mehrerer touristischer Hauptleistun-gen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

10.3 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verlet-zung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unbe-rührt.

10.4 Unsere Haftung als Reisever-mittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrläs-sigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

10.5 Sofern Sie besondere Wün-sche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbe-schreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der

Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.

11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

11.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den den Anspruch begründenden Um-ständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.

12 Datenschutz

12.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermit-telt und genutzt, soweit dies zur Ver-tragsdurchführung erforderlich ist.

12.2 Wir möchten Sie künftig schrift-lich und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Ge-brauch machen, jederzeit der Verwen-dung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informa-tionen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.

13 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung.

13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichts-stand ausschließlich Hannover.

13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedin-gungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reise-vermittlungsvertrages und aller sonsti-gen Bestimmungen nicht berührt.

Reisevermittler:

SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG

(Handelsregister AG Ulm HRA 3131)

Persönlich haftende Gesellschafterin

SÜDWEST PRESSE + Hapag-Lloyd Reisebüro Verwaltungs GmbH

Geschäftsführer: Thomas Brackvogel, Steffen Heinig

(Handelsregister AG Ulm HRB 4819)

Hafenbad 4, 89073 Ulm

Stand: Dezember 2015