Seit letztem Jahr übernimmt die DB Fernverkehr für ihr Vorteilsprogramm BahnBonus die pauschale Versteuerung des geldwerten, steuerpflichtigen Vorteils nach § 37a EStG. Geschäftsreisende, die entsprechend ihrer Reiserichtlinie BahnBonus Punkte privat nutzen dürfen, müssen keine Angaben mehr in der persönlichen Lohnsteuererklärung machen.
Businessreisende, die sich für die Bahn als nachhaltiges Verkehrsmittel entscheiden, können ihre Reisezeit produktiv nutzen und nun auch persönlich von geschäftlich gesammelten BahnBonus Punkten profitieren.
Statusvorteile für Vielfahrende wie DB Lounge Zugänge, eigene Sitzplatzbereiche in den Fernverkehrszügen der DB, Freigetränke in den Bordbistros oder Bordrestaurants etc. erfüllen den Wunsch nach dem gewissen Extra und bieten Entspannung durch Rückzugsmöglichkeiten.