Höhere Pendlerpauschale beschlossen

Zum 1. Januar 2026

Die Pendlerpauschale wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Bisher können für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Die Erhöhung macht sich als Steuerentlastung bei Pendlern deutlich bemerkbar: Schon eine relativ kurze Entfernung von 20 Kilometern täglich zur Arbeitsstelle summiert sich auf rund 350 Euro mehr, die absetzbar sind, sofern die übrigen Werbekosten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale will die Bundesregierung mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land schaffen. Menschen, die weite Wege zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen, sollen so steuerlich spürbar entlastet werden.

Ebenfalls beschlossen: Für Geringverdiener, Auszubildende beispielsweise, die keine oder nur geringe Steuern zahlen, wird es die Mobilitätsprämie auch nach 2026 weiterhin geben. Um sie beantragen zu können, muss der einfache Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer lang sein. Die Strecke muss dabei nicht im eigenen Auto zurückgelegt werden, jedes Verkehrsmittel ist erlaubt.

 

Junger Mann am Bahnsteig während ein Zug vorbeifährt© GettyImages

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