Europas neues Einreise-/Ausreisesystem (EES) für Nicht-EU-Bürger wird zum 12. Oktober dieses Jahres eingeführt. Innerhalb von sechs Monaten soll die Realisierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten abgeschlossen sein. Das EES gilt grundsätzlich für alle Drittstaatsangehörigen, die visumpflichtig oder visumbefreit für Geschäftsreisen oder Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen, also beispielweise auch für Reisende aus Großbritannien oder den USA. Deshalb sollten auch deutsche Unternehmen mit Reisenden aus Nicht-EU-Ländern vorbereitet sein.
Mit dem EES werden bei der ersten Einreise die personenbezogenen Daten aus dem Pass und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsfoto zusammen mit den Reisedaten digital erfasst und drei Jahre lang gespeichert. Mit längeren Wartezeiten an den Grenzen ist zu rechnen. Betroffene Mitarbeiter aus Drittstaaten sollten auch die Gültigkeit ihrer Pässe prüfen. Je nach Zielland muss der Pass mindestens drei oder sechs Monate nach der geplanten Ausreise noch gültig sein. Für erneute Einreisen werden die Reisenden dann anhand der gespeicherten Daten wiedererkannt. Das EES wird eingeführt, um die EU-Grenzen zu sichern und die Dauer des zulässigen Aufenthalts zu überwachen. Für visumfreie Kurzaufenthalte sind im Schengen-Raum 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Auch dies sollten betroffene Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern im Blick behalten.
Weitere Informationen zum EES finden Sie hier.