Komplex, aber nicht unlösbar
Auf Unternehmensseite braucht es zunächst klare interne Prozesse, Spielregeln und Richtlinien. Wer darf unter welchen Voraussetzungen wie lange wohin? Bewährt hat sich eine Länderfreigabeliste, die Kriterien wie politische Stabilität, medizinische Versorgung oder Datenschutz berücksichtigt.
Dazu bedarf es einer klaren Kostenregelung: Was wird vom Unternehmen gezahlt, welche Kosten muss der Mitarbeitende privat begleichen? Zudem müssen technische und organisatorische Vorgaben geklärt sein, etwa zu einer sicheren VPN-Verbindung, zur Erreichbarkeit oder Zeiterfassung im Ausland.
Idealerweise gibt es im Unternehmen Guidelines, die all das bündeln, damit der anspruchsvolle Spagat zwischen Flexibiliät, Mitarbeiterzufriedenheit, Rechtssicherheit und Compliance gelingt.
Was ist was?
Bei Bleisure handelt es sich um eine klassische Geschäftsreise, die privat verlängert wird – etwa durch ein Wochenende am Zielort.
Workation bedeutet, dass die berufliche Tätigkeit an einen anderen Ort verlagert wird – etwa für zwei Wochen nach Portugal, um dort zu arbeiten. Das ist keine Reise im klassischen Sinne, sondern eine temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes.
Blended Travel wird zunehmend als Oberbegriff für Bleisure und Workation genutzt.
Remote Work bezieht sich auf grundlegende Arbeitsformen, ob mit oder ohne Geschäftsreiseanteil: Arbeiten von jedem beliebigen Ort – dauerhaft oder flexibel, innerhalb oder außerhalb des Landes. Sobald das Ausland ins Spiel kommt, steigen jedoch die Anforderungen erheblich.