Was bei „Blended Travel“ zu beachten ist

Immer beliebter: Arbeit und Urlaub kombinieren

Einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GWI unter deutschen Geschäftsreisenden zufolge haben bereits 27 Prozent der Befragten schon mal eine Geschäftsreise mit privaten Aktivitäten kombiniert oder würden dies künftig gerne tun – Tendenz steigend. Manche Unternehmen haben sich bereits auf „Blended Travel“ (gemischte Reisen) eingestellt, andere zögern, denn die Unsicherheiten rund um das Thema sind groß.

Was auf den ersten Blick modern und unkompliziert erscheint, erweist sich in der Praxis schnell als komplex. Denn Bleisure Travel, die private Verlängerung einer klassischen Geschäftsreise, und Workation, die temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland, werfen zahlreiche Fragen und Fallstricke auf. Das fängt an mit der A1-Bescheinigung, die bei beruflichen Tätigkeiten im EU-Ausland schon für einen Tag erforderlich sein kann, und geht über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Risiken bis hin zu Datenschutz, Arbeitsrecht und anderem mehr.

Auch versicherungsrechtliche Fragen spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle: Bei einer klassischen Geschäftsreise besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Regel über den Arbeitgeber. Sobald private Aspekte hinzukommen, die auf Initiative des Mitarbeiters erfolgen und nicht direkt im betrieblichen Interesse liegen, kann der Schutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen. Auch der Krankenversicherungsschutz ist nicht in jedem Fall ausreichend.

Geschäftsreisende mit Laptop nah am Strand © GettyImages© GettyImages

Komplex, aber nicht unlösbar

Auf Unternehmensseite braucht es zunächst klare interne Prozesse, Spielregeln und Richtlinien. Wer darf unter welchen Voraussetzungen wie lange wohin? Bewährt hat sich eine Länderfreigabeliste, die Kriterien wie politische Stabilität, medizinische Versorgung oder Datenschutz berücksichtigt.

Dazu bedarf es einer klaren Kostenregelung: Was wird vom Unternehmen gezahlt, welche Kosten muss der Mitarbeitende privat begleichen? Zudem müssen technische und organisatorische Vorgaben geklärt sein, etwa zu einer sicheren VPN-Verbindung, zur Erreichbarkeit oder Zeiterfassung im Ausland.

Idealerweise gibt es im Unternehmen Guidelines, die all das bündeln, damit der anspruchsvolle Spagat zwischen Flexibiliät, Mitarbeiterzufriedenheit, Rechtssicherheit und Compliance gelingt.

Was ist was?

Bei Bleisure handelt es sich um eine klassische Geschäftsreise, die privat verlängert wird – etwa durch ein Wochenende am Zielort.

Workation bedeutet, dass die berufliche Tätigkeit an einen anderen Ort verlagert wird – etwa für zwei Wochen nach Portugal, um dort zu arbeiten. Das ist keine Reise im klassischen Sinne, sondern eine temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes.

Blended Travel wird zunehmend als Oberbegriff für Bleisure und Workation genutzt.

Remote Work bezieht sich auf grundlegende Arbeitsformen, ob mit oder ohne Geschäftsreiseanteil: Arbeiten von jedem beliebigen Ort – dauerhaft oder flexibel, innerhalb oder außerhalb des Landes. Sobald das Ausland ins Spiel kommt, steigen jedoch die Anforderungen erheblich.

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