Wer seinen Flug stornieren will, hat als Passagier ein Recht auf eine Rückerstattung, jedenfalls für einen Teil der Kosten: für Steuern und Gebühren. Grundsätzlich gilt dies auch für den Treibstoffzuschlag. Dies hängt allerdings auch von den AGB der Fluggesellschaft ab. Eine Erstattung wird manchmal im Kleingedruckten „versteckt“ oder ausgeschlossen.