Wer Hotels und Flüge online oder im Reisebüro buchen will, muss in manchen Fällen einen Mindestaufenthalt beachten. Unsere Lexikon-Serie erklärt Ihnen, was diese Regelungen bedeuten und beantwortet die wichtigsten Fragen zur Thematik.
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Anbieter von Ferienwohnungen oder Hotels legen den Mindestaufenthalt vor der Buchung der Kunden vorab fest. Diese sollen mindestens die festgelegte Reisedauer buchen, sonst ist die Buchung nicht möglich. Für Reisen kann dies auch nur an speziellen Terminen gelten: beispielsweise 3 Nächte Mindestaufenthalt über Ostern, 2 Nächte an Wochenenden oder 1 Woche in den Sommerferien, der Hauptsaison in vielen Ferienzielen. Beim Flug bestimmt die Mindestaufenthaltsdauer den frühestmöglichen Tag des Rückflugs.
Die Mindestdauer soll für eine besser verteilte Auslastung und höhere Gewinne der Hotels sorgen. Diese Mindestvorgabe erleichtert zudem die Planung. Beispielsweise bevorzugen es besonders beliebte Ostsee Unterkünfte in sehr guter Strandlage, ihre Zimmer im Sommer mindestens für 7 Tage pro Gast zu vermieten. Dies ist wesentlich vorteilhafter als wenn jemand nur 1 Nacht von Samstag auf Sonntag bleibt. Denn damit „blockt“ dieser die Nächte unter der Woche, die dann womöglich teilweise nicht belegt werden können. Gerade für begehrte Termine wie Feiertage und am Wochenende wird daher oft ein Mindestaufenthalt definiert.
Ja, dies kommt vor. Seltener handelt sich dabei um Ferienflüge ans Mittelmeer oder nach Übersee. Dorthin fliegt ohnehin niemand für nur 1 Tag. Vielmehr setzen Airlines einen Mindestaufenthalt bei einigen Stadt zu Stadt Flugverbindungen in Europa fest, etwa für innerdeutsche Flüge. Bei manchen Flugtarifen darf der Hin- und Rückflug nicht am gleichen Tag stattfinden.