Reisebüro Weltenbummler –Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 360 Grad Reisen GmbH & CO KG |
Reisebuero Weltenbummler Lufthansa City Center
360 Grad Reisen tritt als Reisevermittler nach außen wahrnehmbar als Reisebüro Weltenbummler Lufthansa City Center auf

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der 360 Grad Reisen GmbH & CO KG (nachfolgend „360 Grad Reisen“ genannt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

I.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde 360 Grad Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Weg oder fernmündlich erfolgen und gilt als Buchung seitens des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch 360 Grad Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme erfolgt in Form einer schriftlichen Reisebestätigung bzw. Rechnung.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von 360 Grad Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von 360 Grad Reisen vor, an das 360 Grad Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit 360 Grad Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist 360 Grad Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.5 Die von 360 Grad Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und
7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist
1.6 360 Grad Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit 360 Grad Reisen Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen 360 Grad Reisen nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist.

2. Reisepreis und Bezahlung
2.1 360 Grad Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in der im Angebot und der Reisebestätigung ausgewiesenen Höhe zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 35 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl 360 Grad Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist 360 Grad Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.3 zu belasten.
2.3 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort nach entsprechender Rechnungstellung durch 360 Grad Reisen fällig.
2.4 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugesendet.
2.5 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 35 Tage vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.
2.6 Die Bezahlung ist per Überweisung und Kreditkarte möglich. 360 Grad Reisen berechnet für eine Zahlung mit Kreditkarte American Express und einer Firmenkreditkarte von Mastercard oder Visa 2,0% des Reisepreises (NICHT für Flüge).

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von 360 Grad Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind 360 Grad Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 360 Grad Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von 360 Grad Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von 360 Grad Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte 360 Grad Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1 360 Grad Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern 360 Grad Reisen den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.2 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
- Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1 a. kann 360 Grad Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann 360 Grad Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann 360 Grad Reisen vom Kunden verlangen.
- Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer
4.1 b. kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
- Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für 360 Grad Reisen verteuert hat.
4.3 360 Grad Reisen ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.a.-c. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für 360 Grad Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von 360 Grad Reisen zu erstatten. 360 Grad Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die 360 Grad Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. 360 Grad Reisen hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von 360 Grad Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von 360 Grad Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. 360 Grad Reisen wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. 360 Grad Reisen ist berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von € 75,- vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten. Ziffer 6.5 gilt entsprechend.

6. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzreisender
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 360 Grad Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert 360 Grad Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann 360 Grad Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von 360 Grad Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von 360 Grad Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 360 Grad Reisen hat jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 BGB), die Höhe der geforderten Entschädigung muss auf Verlangen des Reisenden begründet werden. Da je nach gebuchten Leistungen der Reise im Einzelfall hohe Entschädigungsbeträge bis zu 100 % der Reisekosten entstehen können, wird in diesem Zusammenhang auf Ziffer 6.7. dieser Bedingungen hingewiesen.
6.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, 360 Grad Reisen nachzuweisen, dass 360 Grad Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.5 Ist 360 Grad Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat 360 Grad Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von 360 Grad Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 360 Grad Reisen bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.7 Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung ist nicht im Angebot von 360 Grad Reisen inbegriffen und wird dringend empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.

7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil 360 Grad Reisen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Kunden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann 360 Grad Reisen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn € 75,- pro betroffenen Reisenden.
Ziffer 6.5. gilt entsprechend.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1 360 Grad Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von 360 Grad Reisen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von 360 Grad Reisen beruht.
8.2 Kündigt 360 Grad Reisen, so behält 360 Grad Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; 360 Grad Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die 360 Grad Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Haftungsansprüche / Obliegenheiten des Kunden
9.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat 360 Grad Reisen zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von 360 Grad Reisen mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
- Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
- Soweit 360 Grad Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von 360 Grad Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von 360 Grad Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an 360 Grad Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von 360 Grad Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von 360 Grad Reisen seiner Kontaktstelle vor Ort wird in den Reiseunterlagen unterrichtet. Der Kunde kann jedoch die Mängelanzeige auch direct an 360 Grad Reisen zur Kenntnis bringen.
- Der Vertreter von 360 Grad Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er 360 Grad Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von 360 Grad Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, - beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Kunden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und 360 Grad Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich 360 Grad Reisen, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von 360 Grad Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2 360 Grad Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Flüge, vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von 360 Grad Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
10.3 360 Grad Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von 360 Grad Reisen ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber 360 Grad Reisen geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1 360 Grad Reisen informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist 360 Grad Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald 360 Grad Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird 360 Grad Reisen den Kunden informieren.
12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird 360 Grad Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von 360 Grad Reisen oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von 360 Grad Reisen einzusehen.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen
13.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde grundsätzlich selbst verantwortlich.
13.2 360 Grad Reisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn 360 Grad Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.4 360 Grad Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde 360 Grad Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass 360 Grad Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Bitte kontrollieren Sie immer die Übereinstimmung Ihrer Reisepassnummer mit der auf dem Visa notierten Reisepassnummer.
13.5 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Das von 360 Grad Reisen diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl 360 Grad Reisen bemüht ist, ihre Unterlagen auf den neuesten Stand zu halten.

II.

Vermittlung einzelner Reiseleistungen oder Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch 360 Grad Reisen GmbH & CO KG | Reisebuero Weltenbummler Lufthansa City Center
360 Grad Reisen tritt als Reisevermittler nach außen wahrnehmbar als Reisebüro Weltenbummler Lufthansa City Center auf

Bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen im Sinne von § 651w BGB ist das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen auszuhändigen. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei 360 Grad Reisen keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.

Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch 360 Grad Reisen kommt zwischen dem Kunden und 360 Grad Reisen der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt 360 Grad Reisen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von 360 Grad Reisen ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

1. Allgemeine Vertragspflichten von 360 Grad Reisen, Auskünfte, Hinweise
1.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch 360 Grad Reisen vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
1.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet 360 Grad Reisen im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet 360 Grad Reisen gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
1.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist 360 Grad Reisen nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von 360 Grad Reisen im Rahmen von ihr abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
1.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt 360 Grad Reisen bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
1.5 Sonderwünsche nimmt 360 Grad Reisen nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat 360 Grad Reisen für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

2. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
2.1 Sowohl den Kunden, wie auch 360 Grad Reisen trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch 360 Grad Reisen ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
2.2 Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung nach Wahl von 360 Grad Reisen durch postalischen oder elektronischen Versand.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber 360 Grad Reisen
3.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von 360 Grad Reisen nach deren Feststellung dieser unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 4.1 durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
Ansprüche des Kunden an 360 Grad Reisen entfallen insoweit, als 360 Grad Reisen nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit 360 Grad Reisen nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden 360 Grad Reisen die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 4.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von 360 Grad Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 360 Grad Reisen resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 360 Grad Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 360 Grad Reisen beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
3.2 Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
3.3 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, 360 Grad Reisen auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

4. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
4.1 360 Grad Reisen ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
4.2 Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann 360 Grad Reisen, soweit dies den Vereinbarungen zwischen 360 Grad Reisen und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
4.3 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
4.4 Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von 360 Grad Reisen nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von 360 Grad Reisen ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder 360 Grad Reisen aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
4.5 360 Grad Reisen darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn 360 Grad Reisen sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von 360 Grad Reisen selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von 360 Grad Reisen
1. Reiseleistungen ausfallen oder
2. der Kunde im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
4.6 Diese Sicherstellung leistet 360 Grad Reisen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an 360 Grad Reisen verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

6. Pflichten von 360 Grad Reisen bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1 Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber 360 Grad Reisen gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber 360 Grad Reisen als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von 360 Grad Reisen auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3 Übernimmt 360 Grad Reisen – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet 360 Grad Reisen für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von 360 Grad Reisen selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von 360 Grad Reisen zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1 360 Grad Reisen weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. 360 Grad Reisen haftet nicht, soweit 360 Grad Reisen keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist 360 Grad Reisen verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird 360 Grad Reisen ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de. htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen von 360 Grad Reisen ausgehändigt werden.
8.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
8.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

9. Vergütungsansprüche des Vermittlers
9.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziffer 8 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
9.2 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit von 360 Grad Reisen beinhalten.
9.3 Die Vergütung von 360 Grad Reisen im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
9.4 Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit der 360 Grad Reisen und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung beträgt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist EUR 30,- inner Europa je Flugticket, EUR 60,- international je Flugticket, bei Business und First Class Tickets EUR 100 je Flugticket.
9.5 Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde 360 Grad Reisen eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Kunden.
9.6 Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7 Der Anspruch von 360 Grad Reisen auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

10. Haftung von 360 Grad Reisen
10.1 Soweit 360 Grad Reisen eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet 360 Grad Reisen nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
10.2 360 Grad Reisen haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von 360 Grad Reisen, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung von 360 Grad Reisen aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

III.

Vermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch 360 Grad Reisen | Reisebuero Weltenbummler Lufthansa City Center
360 Grad Reisen tritt als Reisevermittler nach außen wahrnehmbar als Reisebüro Weltenbummler Lufthansa City Center auf
Die Regelungen dieses Abschnitts III über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch 360 Grad Reisen kommt zwischen dem Kunden und 360 Grad Reien der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt 360 Grad Reisen den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von 360 Grad Reisen ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und
§§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

2. Allgemeine Vertragspflichten von 360 Grad Reisen, Auskünfte, Hinweise
2.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch 360 Grad Reisen vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist 360 Grad Reisen nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von 360 Grad Reisen im Rahmen von ihr abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt 360 Grad Reisen bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.4 Sonderwünsche nimmt 360 Grad Reisen nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat 360 Grad Reisen für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
Sowohl den Kunden, wie auch 360 Grad Reisen trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch 360 Grad Reisen ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber 360 Grad Reisen
4.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von 360 Grad Reisen nach deren Feststellung dieser unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2 Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, 360 Grad Reisen auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

5. Zahlungen des Kunden auf Pauschalreisen 360 Grad Reisen und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

6. Pflichten von 360 Grad Reisen bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1 360 Grad Reisen gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. 360 Grad Reisen wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. 360 Grad Reisen empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von 360 Grad Reisen zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1 360 Grad Reisen weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2 Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. 360 Grad Reisen haftet nicht, soweit 360 Grad Reisen keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist 360 Grad Reisen verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird 360 Grad Reisen ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/index_de. htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen von 360 Grad Reisen ausgehändigt werden.
8.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
8.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

9. Haftung von 360 Grad Reisen
9.1 Soweit 360 Grad Reisen eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet 360 Grad Reisen nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern.
9.2 360 Grad Reisen haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von 360 Grad Reisen, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
9.3 Eine etwaige eigene Haftung von 360 Grad Reisen aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Bestimmungen

1. Hinweise zum Datenschutz
360 Grad Reisen ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS- GVO. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass 360 Grad Reisen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Kunden gegenüber 360 Grad Reisen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

Mehr zu Ihren Rechten als Betroffener, insbesondere Ihre Widerspruchsrechte, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.360gradreisen.de.

2. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
2.1 360 Grad Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass 360 Grad Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für 360 Grad Reisen verpflichtend würde, informiert 360 Grad Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 360 Grad Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
2.2 Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und 360 Grad Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können 360 Grad Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.
2.3 Für Klagen von 360 Grad Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von 360 Grad Reisen vereinbart.

3. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand dieser Bedingungen ist Juli 2018.

Anbieter:
360 Grad Reisen GmbH & CO KG
Reisebüro Weltenbummler Lufthansa City Center
Geschäftsführer: Margit Thalmayr Adresse: Duringstrasse 17, D-82299 Tuerkenfeld Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 90149 Telefon: +49(0)8193 939270 Telefax: +49(0)8193 999906
E-Mail: info@reisebuero-weltenbummler.de |
Webseite: www.360gradreisen.de | www.lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-tuerkenfeld/reisebuero-weltenbummler/