Geschäftsbedingungen der Firma

Reisebüro Hagemann GmbH & Co.

für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
vermittelten Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Reisebüro

Hagemann ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des

Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung von

Reisebüro Hagemann beim Kunden zu Stande.
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;

Gliederung in die Abschnitte A, B und C
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Reise-
büro Hagemann ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche

Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffe-

nen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen

Vorschriften, insbesondere und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche

Geschäftsbesorgung.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam ver-

einbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender

genannt und der Firma Reisebüro Hagemann GmbH & Co. KG, nachste-

hend „Reisebüro Hagemann“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kom-

menden entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages.

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 675, 631 ff. BGB und im

Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistun-

gen der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250

und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung

sorgfältig durch!
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertrags-
partner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen

getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart -

dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung

oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf

gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf-

grund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingun-

gen und Tarifbestimmungen.
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Ver-

mittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der

vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in
2.
Allgemeine Vertragspflichten von Reisebüro Hagemann, Auskünf-

te, Hinweise
3
Abschnitte.
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmög-
lich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungs-

erbringer durch Reisebüro Hagemann vorgenommen. Zur Leistungspflicht

gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der

Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn

vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden

direkt übermittelt.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer

einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Ge-

schäftsbedingungen
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisebüro
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser
Hagemann im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarun-

gen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wei-

tergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen

Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden

ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Aus-

künfte haftet Reisebüro Hagemann gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei

denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Insbe-

sondere bei Auskünften zu Einreisebestimmungen etc. wird der Kunde

darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Vollständigkeit und Gültigkeit

seiner Reisepapiere verantwortlich ist. Dies gilt auch, soweit Reisebüro

Hagemann entgeltlich oder unentgeltlich die Registrierung in elektroni-

schen Systemen als Voraussetzung für eine Ein- oder Durchreiseerlaubnis

(z.B. ESTA etc.) für bestimmte Länder für den Kunden übernommen hat;

Reisebüro Hagemann weist den Kunden darauf hin, dass die elektronische

Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die

Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbedin-

gungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen

Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art

von Reiseleistung

Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen

Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reise-

leistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich,

wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reise-

leistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Ab-

schnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels

eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisebüro Hagemann nicht
verpflichtet, Visa oder sonstige zur Inanspruchnahme der Reiseleistung

notwendige Reisedokumente für den Kunden zu besorgen; soweit Reise-

büro Hagemann einen Auftrag zur Beschaffung annimmt, hat der Kunde

die geltenden Serviceentgelte und voraussichtlichen Drittauslagen mit

Auftragserteilung zu bezahlen. Reisebüro Hagemann haftet nicht für die

Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzei-

tigen Zugang; dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den

verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Reisebüro Hagemann

schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
1
.
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch Reise-
büro Hagemann kommt zwischen dem Kunden und Reisebüro Hagemann

der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag

und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Bei Vermittlungsaufträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent-

sprechenden Anwendung von Reisebüro Hagemann erläutert.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisebüro Hagemann nicht
verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleis-

tung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von

Reisebüro Hagemann im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-

Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder

zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende

Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung des Vertrags angebotenen Vertragssprachen sind

angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von Reisebüro Hagemann im Onlinebuchungs-

system gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit

zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig bu-

chen“ bietet der Kunde dem Reisebüro Hagemann den Abschluss des

Vermittlungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der

Kunde ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektro-

nischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine

Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

g) Die Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch Betätigung des

Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kun-

den auf das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages oder des
2.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Reisebüro Hagemann
bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und

sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs.
1
Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom
Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im

Sinne dieser Vorschrift.
2.6. Sonderwünsche nimmt Reisebüro Hagemann nur zur Weiterleitung an
den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas Anderes

nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Reisebüro Hagemann für die Erfül-

lung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht

Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für

die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungs-

erklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonder-

wünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungs-

erbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des
1/4

 

Reisebüro Hagemann
Leistungserbringers werden.
gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669

BGB.
3.
Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten
(Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich

begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
3
.1. Sowohl den Kunden, wie auch Reisebüro Hagemann trifft die Pflicht,
Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers

über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch Reisebüro Hagemann

ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgut-

scheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen

über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit,

insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver-

mittlungsauftrag zu überprüfen.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Reisebüro Hage-
mann nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhal-

ten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungser-

bringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des oder Rücktritt

vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen

solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von

Reisebüro Hagemann ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder

Reisebüro Hagemann aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für

die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden
nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden,

erfolgt die Aushändigung durch Reisebüro Hagemann durch Übergabe im

Geschäftslokal von oder nach Wahl von Reisebüro Hagemann durch posta-

lischen oder elektronischen Versand.
6.
Pflichten von Reisebüro Hagemann bei Reklamationen des Kunden

gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
4.
Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Reisebüro Hagemann
Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1.
innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen

Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall

werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Reisebüro

Hagemann gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben

Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Reisebüro Hagemann als auch

gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
4
.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermitt-
lungstätigkeit von Reisebüro Hagemann nach deren Feststellung diesem

unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder

unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Infor-

mationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistun-

gen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen

(z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die

Pflicht von Reisebüro Hagemann auf die Erteilung der erforderlichen und

bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von

Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet,

entfallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an Reisebüro Hagemann entfallen insoweit, als

Reisebüro Hagemann nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ord-

nungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend ge-

machten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Reisebüro

Hagemann nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden

Reisebüro Hagemann die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der

Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder

Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff.
6.3. Übernimmt Reisebüro Hagemann - auch ohne hierzu verpflichtet zu
sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden,

haftet Reisebüro Hagemann für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger

nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Frist-

versäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittel-
ten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Reisebüro Hageemann

zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und

einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
4
.1 entfallen nicht.
n
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-

zung von Reisebüro Hagemann oder eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen von Reisebüro Hagemann resultieren

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätz-

lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro Hage-

mann oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von

Reisebüro Hagemann beruhen.

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungs-

gemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst er-

möglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-

fährdet.
. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7
7.1. Reisebüro Hagemann weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung

eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserück-

trittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserück-

trittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden

abdeckt, der dem Reisenden durch einen - auch unverschuldeten - Ab-

bruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt ent-

stehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert

abzuschließen.

7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf

hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reise-

versicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungs-

pflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüs-

se (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und

Selbstbehalte. Reisebüro Hagemann haftet nicht, soweit er keine Falsch-

auskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der

vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versiche-

rungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem

Kunden hat.
n

n
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

4

Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von

Ziffer 4 unberührt.

4

Hagemann auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick

auf die nachgefragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzu-

weisen.
.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur
.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Reisebüro
4
.5. Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt,
stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von Reisebüro Hagemann

transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang

(einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge

zu überprüfen.
8.
Stellung und Pflichten von Reisebüro Hagemann im Zusammen-

hang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung
einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist Reisebüro

Hagemann verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität

der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Bu-

chung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Reise-

büro Hagemann ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden

Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahr-

scheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft

wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemein-

schaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union beleg-
5
.
Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. Reisebüro Hagemann ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den
Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbrin-

ger zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer

und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestim-
mungen
enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Reisebüro Hage-
ten
Fluggesellschaften
ist
über
die
Internetseiten
mann, soweit dies den Vereinbarungen zwischen Reisebüro Hagemann

und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtig-

ter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und

www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Ge-
2
/4

 

Reisebüro Hagemann
schäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
ganz oder teilweise bezahlt wurden, wird der Rückerstattungswert dem

ursprünglichen Gutschein bis maximal zum Gesamtwert des ursprüngli-

chen Gutscheins wiedergutgeschrieben.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesell-
schaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmun-

gen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer

Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestim-

mungen,
11.3. Es gilt die allgemeine Verjährung.
12. Haftung von Reisebüro Hagemann
n

n
die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten

die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemein-

schaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemein-

schaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrich-

tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens

die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und

des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugrei-

senden mit eingeschränkter Mobilität
12.1. Soweit Reisebüro Hagemann nicht eine entsprechende weiterge-

hende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem

Kunden übernommen hat, haftet Reisebüro Hagemann nur für ordnungs-

gemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten

schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots

auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern

sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermit-

telnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im

Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
n
8
.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als
12.2. Reisebüro Hagemann haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem
Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informatio-

nen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Infor-

mationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder

Zusicherung von Reisebüro Hagemann, insbesondere, wenn diese von der

Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
9
.
Vergütung von Reisebüro Hagemann; Serviceentgelte
12.3. Eine etwaige eigene Haftung von Reisebüro Hagemann aus der

schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
9
.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Reise-
leistungen nach diesen Vermittlungsbedingungen gilt:

.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise der vermittelten

Leistungsträger enthalten teilweise keine oder nicht auskömmliche Provi-

sionen für Reisebüro Hagemann.
Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Ge-

richtsstand
9
13.
13.1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines
9.3. Die Vergütung von Reisebüro Hagemann im Rahmen dieser entgeltli-
Vermittlungsauftrages werden von Reisebüro Hagemann Daten im Rah-

men der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet

und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben.

Mehr zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfah-

ren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.reisebuero-Hagemann.de
chen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach

teilweise ausschließlich oder zusätzlich durch vom Kunden zu bezahlende

gesonderte Serviceentgelte.
9.4. Das entsprechende Serviceentgelt für die jeweilige Tätigkeit der
Reisebüro Hagemann ist der aktuell gültigen Entgeltliste zu entnehmen,

soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
13.2. 1Reisebüro Hagemann weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver-
braucherstreitbeilegung darauf hin, dass Reisebüro Hagemann nicht an

einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Ver-

braucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen

für Reisebüro Hagemann verpflichtend würde, informiert Reisebüro Ha-

gemann die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Reisebüro Hage-

mann weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge-

schlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts
nicht getroffen worden, schuldet der Kunde an Reisebüro Hagemann eine

Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine

Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Reiseleistungen und für
sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden werden durch deutlich sicht-

baren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers

und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis

des Vermittlers hierauf erfolgen.
13.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der
Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das ge-

samte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden

und Reisebüro Hagemann die ausschließliche Geltung des deutschen

Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Reisebüro Hagemann

ausschließlich an deren Sitz verklagen.
9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei
Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Na-

menswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des

vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden

bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des

Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen

Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus

vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
13.4. Für Klagen von Reisebüro Hagemann gegen Kunden, bzw. Vertrags-
partner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des

öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-

kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Reisebüro Hagemann verein-

bart.
10. Kostenpflichtige Servicepakete von Reisebüro Hagemann
10.1. Reisebüro Hagemann bietet dem Kunden im Zusammenhang mit der
Vermittlung von Reiseleistungen kostenpflichtige Servicepakete an, die zu

einem Gesamtpreis sowohl eigene Dienstleistungen von Reisebüro Hage-

mann im Rahmen der Geschäftsbesorgung als auch vermittelte Leistun-

gen, insbesondere vermittelte Versicherungsleistungen im Sinne von Ziffer
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen

Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbunde-

nen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Reisebüro Hagemann

das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass

mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschal-

reise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags
7
, beinhalten können.
10.2. Der Leistungsumfang des jeweiligen Servicepakets ergibt sich aus
der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die im Leistungsumfang enthal-

tenen Dienstleistungen von Reisebüro Hagemann fallen keine zusätzlichen

Serviceentgelte gemäß Ziffer 9 an; zusätzliche Kosten, die der vermittelte

Leistungsträger für die vom Kunden im Rahmen des Servicepaketes be-

auftragte Leistung erhebt (z.B. Sitzplatzreservierung, Sondergepäck o.ä.),

bleiben hiervon unberührt.
1
Eine Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung ist gesetzlich nicht
10.3. Ziffer 9.7 gilt entsprechend.
vorgeschrieben. Wenn der Verwender freiwillig an einer Verbraucherstreit-

beilegung teilnehmen möchte, ist der Absatz entsprechend umzuformulie-

ren (hier Beispiel Kehl:
11. Wertgutscheine von Reisebüro Hagemann
11.1. Reisebüro Hagemann bietet den Kunden Wertgutscheine (zum

13.2. Reisebüro Hagemann nimmt an einer freiwilligen Verbraucherstreit-

beilegung bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für

Schlichtung e. V., Straßburger Str. 77694 Kehl
Verschenken oder für vergleichbare Anlässe) in einem frei wählbaren

Betrag zum Kauf an. Der Gutschein kann auf alle Leistungen bei Reisebüro

Hagemann eingelöst werden, d.h. sowohl auf eigene Serviceleistungen als

auch auf vermittelten Reiseleistungen.
8
(https://www.verbraucher-schlichter.de) teil. Reisebüro Hagemann weist

für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wur-
11.2. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder Teilwertes ist ausgeschlos-

sen. Im Falle von Rückerstattungen auf Leistungen, die mit dem Gutschein
den,
auf
die
europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin
3/4

 

Reisebüro Hagemann
verbundene Reiseleistungen entstehen.
2
. Erklärungen des Kunden / Reisenden
1
.
Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
Abweichend von Ziffer 6 des Abschnitts A gilt Reisebüro Hagemann als

vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere

Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pau-

schalreise entgegenzunehmen. Reisebüro Hagemann wird den Reisever-

anstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis

setzen. Reisebüro Hagemann empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten

trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar

gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveran-

stalters zu erklären.
1.1. Reisebüro Hagemann darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen
für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur 2entgegennehmen,

wenn Reisebüro Hagemann sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden

erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Reisebüro Hagemann selbst

zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer

noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Reisebüro

Hagemann
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsauf-

forderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
3
. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
1
.2. Diese Sicherstellung leistet Reisebüro Hagemann bei der Vermittlung
3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die

nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedin-

gungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2.1; 2,3; 2.4; 2.5; 2.6; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 9; 10;

12.1; 12.2.; 13.

3.2 Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die ge-

genseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von Pauschal-

reisen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB

und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversi-

cherung3 gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der

Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in

hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungs-

scheines für alle Zahlungen des Kunden an Reisebüro Hagemann verbun-

dener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten

Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
3
.3.Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen
sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB

i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
2
.Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A

.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleis-
2
3
.4 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch
tungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Ge-

schäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12.1,12.2;

1

2

genseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbunde-

nen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§

6

2
auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2

EGBGB hat.
3.
3
.5. Ziffer 11 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass die Bestim-

mungen des § 651a Abs. 2 Nr. 2 unberührt bleibt.

.6 Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die
.2. Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die ge-
3
Haftung nach § 651x BGB bleibt von den Bestimmungen in 10.1 f. unbe-

rührt bleibt.
51a - y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.

.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass Reisebüro
Hagemann seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicher-

stellung der Zahlungen erfüllt hat.
4
© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
2
.3. Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019
Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt

bleibt.
Vermittler der Reiseleistungen ist:
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pau-

schalreisen gem. § 651v BGB durch Reisebüro Hagemann
Reisebüro Hagemann GmbH & Co. KG

Hartmannstr. 4
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschal-

reiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließ-

lich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushän-

digt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als

verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise aus-

gewiesen.
5
2062 Aachen
Telefon +49 -241-470280 Telefax +49-241-4702826

info@reisebuero-hagemann.de
Geschäftsführender Gesellschafter: Christian Hagemann
1

1
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Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
UST-ID-Nr. DE121676102

Amtsgericht Aachen

HRB16098
.1 Reisebüro Hagemann und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur for-

dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag

des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des

Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche-

rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wur-

de.
Stand dieser Fassung: Januar 2021
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Wichtiger Hinweis: Die Inkassoberechtigung des Reisebüros besteht nur,
wenn sie vorab mit dem vermittelten Unternehmen vereinbart wurde, sie

ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz.
3
Die Musterbedingungen regeln eine Insolvenzabsicherung des Reisebü-
ros durch eine Versicherung. Die Variante einer Absicherung durch die

vollständige Zahlungsabwicklung über ein sog. „insolvenzfestes Treuhand-

konto“, wie im *-Hinweis zu Anlage 16 und 17 zu Artikel 251 § 2 Satz 1

Nummer 2 EGBGB erwähnt, wurde als Alternative nicht berücksichtigt, da

auch fast 2 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung nach Aussage von

zahlreichen Banken und Sparkassen kein am Markt angebotenes Konto-

modell die vorgeschriebene Insolvenzfestigkeit der Kundenzahlungen

garantieren kann und deshalb ein persönliches Haftungsrisiko der Gesell-

schafter oder Geschäftsführer bei Zahlungsabwicklung über ein solches

Treuhandkonto nicht ausgeschlossen werden kann. Soweit ein Verwender

mit seiner Hausbank ein entsprechendes Kontomodell wirksam abge-

schlossen hat, kann die Variante aber individuell berücksichtigt werden.
4 Dieser Urheberrechtsvermerk ist bitte unbedingt in die Vermittlerbedin-
gungen aufzunehmen und hinsichtlich der Jahreszahl jeweils zu aktualisie-

ren.
4/4

 

Reisebüro Hagemann
Reisebüro Hagemann GmbH & Co KG

Hartmannstr. 4, 52062 Aachen
Service Entgelte
Flüge
Ticketausstellung innerhalb EU (Unternehmer § 14 BGB)

Ticketausstellung außerhalb EU (Verbraucher § 13 BGB)

Ticketstornierung/Rückabwicklung/Rücknahme

Umbuchung/MCO
pro Ticket
€ 60,--

€ 80,--

€ 30,--

€ 620,--
pro Ticket

pro Ticket

pro Ticket
Hotels und Mietwagen
-
Buchungspauschale
pro Vorgang

pro Vorgang
2% des Reise-

preises

10 % des Reise-

preises
-
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung/Rückabwicklung Ausfall
(auch durch höhere Gewalt, Flugausfall, Corona, etc…)
-

-
Reservierungen/Buchungen (booking.com & Expedia)

Umbuchungen/Stornierungen
pro Vorgang

pro Vorgang
€ 50,--

€ 100,--
Veranstaltungstickets
-
Theater-, Musical- und sonstige Veranstaltungen
pro Ticket
10 %
Pauschalreisen
-
Administrationsentgelt
pro Vorgang
2% d. Reise-

preises
-
Bearbeitungsentgelt bei Stornierung/Rückabwicklung Ausfall

(auch durch höhere Gewalt, Flugausfall, Corona, etc…)

Administrationsentgelt bei Umbuchungen
pro Vorgang
50,-€ - 100,-€

 

50,-€ - 100,-€
-
pro Umbuchung           
(auch durch höhere Gewalt, Flugausfall, Corona, etc…)
ESTA-Beantragung
-
 

pro Person
 

€ 30,--
 

 
ESTA-Formular (Einreise USA)
Ihr Reisebüro.

Weltweit.
Stand: Januar 2021

 

Sonstige Entgelte
-

-

-

-
Flugbuchung Miles & More
pro Person

pro Bescheinigung

pro Vorgang
€ 75,-

€ 20,-

€ 30,-

€100-1000,-
Bescheinigungen (z.B. Fahrpreis etc.)

Sitzplatzreservierungen, XL-Seats, etc.

Ausarbeitung individueller Reiseangebote
pro Reiseziel
(Verrechnung erfolgt bei Buchung)

-Anmeldung Sondergepäck (Tiere, Golf-/Tauchgepäck etc.)

-Angebotserstellung für Incentivereisen (Basisangebot kostenlos)
pro Vorgang

je nach Aufwand
€ 20,--

€ 150 -1500,-
Für alle vermittelten Leistungen gelten die von den Leistungsträgern/Veranstaltern veröffentlichten Bedingungen und Entgelte.