Oberstes Prinzip des hier verwendeten Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert.
Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens haben Sie den Zugangscode als Identifikationsmerkmal für Ihren anonymen Briefkasten erhalten. Diese Zugangsdaten sollten Sie niemandem bereitstellen. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte geben Sie möglichst eine Referenz Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.
Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen technisch anonym gehalten. Wenn Sie den Inhalt Ihrer Meldung ebenfalls anonym abgeben möchten, sollten Sie keine persönlichen Angaben machen. Geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Nutzen Sie nach Möglichkeit ein privates technisches Gerät (z.B. PC, Laptop, Smartphone), um Ihre Anonymität bestmöglich zu schützen.
Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein Bearbeiter Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten. Sie bleiben auch während des Dialogs anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als Hinweisgeber.