Tückisch: Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat, die vor 2013 ausgestellt wurden, bedeutet ein Strich unter Punkt 4b eigentlich unbefristete Gültigkeit. Trotzdem müssen sie basierend auf einer EU-Richtlinie jetzt sukzessive umgetauscht werden. Bis zum 19. Januar 2026 läuft die Frist für ältere Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ursprünglich noch ohne Ablaufdatum ausgestellt wurden. Führerscheine mit Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004 laufen zum 19. Januar 2027 ab und so weiter. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch bei der Mietwagenübernahme für unangenehme Überraschungen sorgen: Ohne gültigen Führerschein ist eine zentrale Mietbedingung nicht erfüllt, so dass der Mietwagenanbieter kein Fahrzeug aushändigen kann.
Weitere Details zum Führerscheinumtausch gibt es auf der Informationsseite der Bundesregierung.
Im Oktober hat das EU-Parlament zudem eine weitere weitreichende Führerscheinreform beschlossen. Unter anderem soll ein Führerscheinentzug künftig EU-weit anerkannt und durchsetzbar sein. Es wird für Reisende damit umso wichtiger, sich vor der Fahrt im EU-Ausland mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut zu machen. Die EU-Staaten haben jetzt drei Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen und ein weiteres Jahr für die praktische Umsetzung. Bis spätestens 2030 soll es auch einen einheitlichen, digital auf dem Smartphone abrufbaren Führerschein geben, der in der gesamten EU gilt.