Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung

1.Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

  1. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
  2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Reisebüro Wüst den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
  3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisebüro Wüst ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen  Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
  4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.

2.Allgemeine Vertragspflichten des Reisebüro Wüst, Auskünfte, Hinweise

  1. Die vertragliche Leistungspflicht des Reisebüro Wüst besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
  2. Reisebüro Wüst ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es Reisebüro Wüst nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Reisebüro Wüst hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
  3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisebüro Wüst im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
  4. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
  5. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Reisebüro Wüst gemäß 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
  6. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisebüro Wüst nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

3.Pflichten des Reisebüro Wüst bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

  1. Reisebüro Wüst unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
  2. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere Reisebüro Wüst bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
  3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann Reisebüro Wüst ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
  4. Entsprechende Hinweispflichten des Reisebüro Wüst beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuel-len, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weiterga-be von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
  5. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisebüro Wüst besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen Reisebüro Wüst kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheits- polizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheits-prophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
  7. Reisebüro Wüst ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
  8. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisebüro Wüst insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
  9. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist Reisebüro Wüst ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann Reisebüro Wüst ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Boten- diensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Reisebüro Wüst kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Um- ständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
  10. Reisebüro Wüst haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Reisebüro Wüst schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.

4.Stellung und Pflichten des Reisebüro Wüst im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flug- scheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Airlines, die von Reisebüro Wüst allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
  2. Mit den genannten Airlines ist Reisebüro Wüst auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
  3. Dem Kunden gegenüber wird Reisebüro Wüst jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Airline tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Airline vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
  4. Reisebüro Wüst trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Eine etwaige Haftung des Reisebüro Wüst aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
  5. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine  von  Reisebüro  Wüst  kalkulierte  Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann Reisebüro Wüst hierfür die von der Airline geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzel- fall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.
  6. Reisebüro Wüst ist von der Airline mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Airline zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Airline an Reisebüro Wüst ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Die Zahlung ist sofort nach Ticketausstellung fällig.
  7. Reisebüro Wüst kann Forderungen der Airline im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
  8. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Airline gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline.

5.Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

  1. Reisebüro Wüst ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen Weitergehende Anzahlungen kann Reisebüro Wüst unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pau- schalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber Reisebüro Wüst insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und Reisebüro Wüst , in gesetzlicher Weise entspricht, ist Reisebüro Wüst berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu Bei Pau- schalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
  3. Die Regelung in Ziffer 2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
  4. Reisebüro Wüst kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
  5. Der Anspruch des Reisebüro Wüst auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 2 und 5.3 erfolgt sind.
  6. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisebüro Wüst gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuld- hafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisebüro Wüst ursächlich oder mit ursächlich geworden ist oder Reisebüro Wüst aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

6.Serviceentgelte und Vergütungsansprüche, Reisegutscheine des Reisebüro Wüst

  1. Serviceentgelte und Vergütungsansprüche des Reisebüro Wüst gegenüber dem Kunden sind durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisebüro Wüst definiert.
  2. Reisegutscheine des Reisebüro Wüst können gegen entsprechende Zahlung gekauft Die Einlösung eines Gutscheines kann nur in den Reisebüros Wüst zur Bezahlung einer Reise vorgenommen werden, die auch angetreten wer- den muss. Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine sind maximal 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen anschließend. Im Falle einer Stornierung /Absage einer Reise wird der Gutscheinbetrag in gleicher Höhe in Form eines neuen Gutscheines mit der Gültigkeit des bereits eingelösten Gutscheines rückerstattet.

7.Reiseunterlagen

  1. Sowohl den Kunden, wie auch Reisebüro Wüst trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch Reisebüro Wüst ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa,  Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Reisebüro Wüst über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.

8.Pflichten des Reisebüro Wüst bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reise- unternehmen

  1. Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisebüro Wüst auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kun- den hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
  2. Eine Verpflichtung des Reisebüro Wüst zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht    Übernimmt  Reisebüro  Wüst  die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
  3. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisebüro Wüst zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

9.Haftung des Reisebüro Wüst

  1. Soweit Reisebüro Wüst eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kun- den übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
  2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Reisebüro Wüst bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit Reisebüro Wüst gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
  3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisebüro Wüst aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  4. Die Haftung des Reisebüro Wüst ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisebüro Wüst nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisebüro Wüst oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.

10.Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Reisebüro Wüst

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisebüro Wüst hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
  2. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Reisebüro Wüst begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
  3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
  4. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

11.Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden gegenüber Reisebüro Wüst, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
  2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Reisebüro Wüst begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  3. Schweben zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Reisebüro Wüst die Fortsetzung der Verhandlungen Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.Rechtswahl und Gerichtsstand

  • Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst findet ausschließlich deutsches Recht
  • Der Kunde kann Reisebüro Wüst nur an dessen Sitz verklagen.
  • Für Klagen des Reisebüro Wüst gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüro Wüst vereinbart.
  • Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reise- vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun- den ergibt oder
    2. wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.Bestimmungen für die Benutzung der URLs

  • https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-montabaur/reisebuero-wuest
  • https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-hachenburg/reisebuero-wuest
  • https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-ransbach-baumbach/reisebuero-wuest/
Sehr geehrter WWW-Besucher, wir bieten Ihnen die Nutzung unserer Websites, sowie „explore-germany.de“ für Ihren privaten Gebrauch an. Der Gebrauch der Websites durch Sie, und/oder die Einwilligung in die nachfolgenden Bedingungen und Hinweise ohne Änderung sowie die Einwilligung unserer Geschäftsbedingung für die Reisevermittlung (vorstehende Ziffern 1-12), stellt Ihr Einverständnis mit all diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen dar. Wenn Sie mit diesen Vorschriften und Bedingungen nicht einverstanden sind, dann sind Sie nicht berechtigt, unsere Websites zu nutzen.

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13.2           Haftung

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13.3  Keine ungesetzliche oder verbotene Nutzung

Als Bedingung für Ihre Nutzung unserer Websites garantieren Sie uns, dass Sie Reisebüro Wüst nicht zu irgendeinem Zweck verwenden werden, der ungesetzlich oder gemäß diesen Vorschriften, Bedingungen und Hinweisen zufolge verboten ist.

13.4  Links zu Websites Dritter

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13.5  Änderung dieser Vorschriften und Bedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Vorschriften, Bedingungen und Hinweise, denen zufolge auf unseren Websites angeboten wird, zu ändern. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf bestehen- de Vorschriften und Bedingungen, die Sie durch rechtmäßige Buchungen oder rechtmäßige Einkäufe unter Verwendung unserer Websites akzeptiert haben.

13.6  Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, welche die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Sie, der Kunde, einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Überlas- tung des Internet u.ä. Umstände gleich, von denen wir unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.

13.7  Datenschutz

Wir weisen Sie, unsere/n Kunden, gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hin, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Name und Anschrift), von uns in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erheben, verarbeiten und nutzen. Sie werden  hiermit gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange Sie nicht widersprechen, sind wir berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

13.8  Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis und seiner Durchführung - unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen - ist der Sitz von Reisebüro Wüst in Ransbach-Baumbach, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form und der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseveranstaltung

 

1.Abschluss des Reisevertrages

    1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
    2. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
    4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

  1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig, die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
  2. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht beim Reiseveranstalter ein, behält dieser sich vor, die gebuchte Reise kostenpflichtig zu
  3. Der Reiseveranstalter akzeptiert Barzahlung, Überweisung und Kreditkartenzahlungen mit Eurocard oder Visacard. Der Kunde nennt mit der Buchung seine notwendigen Kreditkartenangaben.

3.  Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4.  Leistungs- und Preisänderungen

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
  3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
  5. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen:
    • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
    • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
  3. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis Sofern in den Angeboten und Ausschreibungen keine anderen Bedingungen genannt sind, gelten folgende Sätze:
    • Einzel- und Gruppen-PauschalreisenBis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
      1. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
      2. bis 15.Tag vor Reiseantritt 40 %
      3. Tag bis 8. Arbeitstag vor Reiseantritt 50 %
      4. Arbeitstag bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% ab 2. Tag vor Reisebeginn 80%

      bei Stornierung am Abreisetag oder Nichterscheinen 100%.

      Als Arbeitstage werden Montag bis Freitag berücksichtigt. Der Tag des Reiseantritts wird nicht gezählt.

  4. Die nicht genannten Reisearten werden – sofern nicht im Angebot oder der Ausschreibung genannt - hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen unter Punkt 1 (Einzel- und Gruppenpauschalreisen) entwickelten Grundsätzen Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
  5. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Seite 2 der AGB Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bei Einzel- und Gruppenpauschalreisen: bis 45 Tage vor Reiseantritt 25,00  pro Person
  6. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  7. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  8. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten.

6.Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist - Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt - Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
  3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
  2. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9.Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
  3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
  5. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten

10.Gewährleistung

  1. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  2. Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
  3. Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der Seite 3 der AGB gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  4. Schadensersatz - Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11.Beschränkung der Haftung

  1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
  3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
  5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

12.Mitwirkungspflicht

  1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
  2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
  2. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
  2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15.Versicherungen

  1. Insolvenzversicherung -Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
  2. Reiseschutz - Bitte beachten Sie, dass die in der Reiseausschreibung genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Abbruchversicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines speziellen Reiseschutzes.

16.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17.Gerichtsstand

Für den Reisevertrag wird ausdrücklich die Geltung deutschen Rechts, insbesondere das deutsche Reisevertragsgesetzes (§ 651 a – m Bürgerliches Gesetzbuch) vereinbart. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen deutschen Sitz in 56410 Montabaur verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der deutsche Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der deutsche Sitz des Reiseveranstalters in 56410 Montabaur maßgebend.

 

Stand Juni 2008