Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
1.Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
- Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
- Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Reisebüro Wüst den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
- Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisebüro Wüst ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
- Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2.Allgemeine Vertragspflichten des Reisebüro Wüst, Auskünfte, Hinweise
- Die vertragliche Leistungspflicht des Reisebüro Wüst besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
- Reisebüro Wüst ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es Reisebüro Wüst nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Reisebüro Wüst hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet oder unmöglich macht.
- Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Reisebüro Wüst im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
- Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
- Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Reisebüro Wüst gemäß 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Reisebüro Wüst nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3.Pflichten des Reisebüro Wüst bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
- Reisebüro Wüst unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
- Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere Reisebüro Wüst bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
- Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann Reisebüro Wüst ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
- Entsprechende Hinweispflichten des Reisebüro Wüst beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuel-len, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weiterga-be von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
- Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisebüro Wüst besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen Reisebüro Wüst kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheits- polizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheits-prophylaktischer Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
- Reisebüro Wüst ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
- Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisebüro Wüst insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
- Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist Reisebüro Wüst ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann Reisebüro Wüst ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Boten- diensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Reisebüro Wüst kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Um- ständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
- Reisebüro Wüst haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von Reisebüro Wüst schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
4.Stellung und Pflichten des Reisebüro Wüst im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flug- scheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen bestimmter Airlines, die von Reisebüro Wüst allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
- Mit den genannten Airlines ist Reisebüro Wüst auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
- Dem Kunden gegenüber wird Reisebüro Wüst jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Airline tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Airline vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
- Reisebüro Wüst trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Eine etwaige Haftung des Reisebüro Wüst aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
- Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine von Reisebüro Wüst kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann Reisebüro Wüst hierfür die von der Airline geforderten Entgelte einziehen sowie zusätzlich ein im Einzel- fall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.
- Reisebüro Wüst ist von der Airline mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Airline zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegenüber für die Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Airline an Reisebüro Wüst ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Die Zahlung ist sofort nach Ticketausstellung fällig.
- Reisebüro Wüst kann Forderungen der Airline im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
- Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Airline gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline.
5.Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
- Reisebüro Wüst ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen Weitergehende Anzahlungen kann Reisebüro Wüst unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pau- schalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber Reisebüro Wüst insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und Reisebüro Wüst , in gesetzlicher Weise entspricht, ist Reisebüro Wüst berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu Bei Pau- schalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB geschieht.
- Die Regelung in Ziffer 2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
- Reisebüro Wüst kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
- Der Anspruch des Reisebüro Wüst auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 2 und 5.3 erfolgt sind.
- Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisebüro Wüst gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuld- hafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisebüro Wüst ursächlich oder mit ursächlich geworden ist oder Reisebüro Wüst aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6.Serviceentgelte und Vergütungsansprüche, Reisegutscheine des Reisebüro Wüst
- Serviceentgelte und Vergütungsansprüche des Reisebüro Wüst gegenüber dem Kunden sind durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisebüro Wüst definiert.
- Reisegutscheine des Reisebüro Wüst können gegen entsprechende Zahlung gekauft Die Einlösung eines Gutscheines kann nur in den Reisebüros Wüst zur Bezahlung einer Reise vorgenommen werden, die auch angetreten wer- den muss. Eine Barauszahlung eines Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine sind maximal 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen anschließend. Im Falle einer Stornierung /Absage einer Reise wird der Gutscheinbetrag in gleicher Höhe in Form eines neuen Gutscheines mit der Gültigkeit des bereits eingelösten Gutscheines rückerstattet.
7.Reiseunterlagen
- Sowohl den Kunden, wie auch Reisebüro Wüst trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch Reisebüro Wüst ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Reisebüro Wüst über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisebüro Wüst entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.
8.Pflichten des Reisebüro Wüst bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reise- unternehmen
- Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisebüro Wüst auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kun- den hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
- Eine Verpflichtung des Reisebüro Wüst zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht Übernimmt Reisebüro Wüst die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
- Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisebüro Wüst zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
9.Haftung des Reisebüro Wüst
- Soweit Reisebüro Wüst eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kun- den übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
- Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Reisebüro Wüst bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit Reisebüro Wüst gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
- Eine etwaige eigene Haftung des Reisebüro Wüst aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
- Die Haftung des Reisebüro Wüst ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisebüro Wüst nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisebüro Wüst oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
10.Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Reisebüro Wüst
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisebüro Wüst hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
- Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Reisebüro Wüst begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
- Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
- Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
11.Verjährung
- Ansprüche des Kunden gegenüber Reisebüro Wüst, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
- Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Reisebüro Wüst begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- Schweben zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Reisebüro Wüst die Fortsetzung der Verhandlungen Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst findet ausschließlich deutsches Recht
- Der Kunde kann Reisebüro Wüst nur an dessen Sitz verklagen.
- Für Klagen des Reisebüro Wüst gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüro Wüst vereinbart.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reise- vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Reisebüro Wüst anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kun- den ergibt oder
- wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
13.Bestimmungen für die Benutzung der URLs
- https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-montabaur/reisebuero-wuest
- https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-hachenburg/reisebuero-wuest
- https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-ransbach-baumbach/reisebuero-wuest/
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13.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, welche die Auftragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Sie, der Kunde, einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Überlas- tung des Internet u.ä. Umstände gleich, von denen wir unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.
13.7 Datenschutz
Wir weisen Sie, unsere/n Kunden, gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hin, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Name und Anschrift), von uns in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erheben, verarbeiten und nutzen. Sie werden hiermit gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange Sie nicht widersprechen, sind wir berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
13.8 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis und seiner Durchführung - unter Einschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen - ist der Sitz von Reisebüro Wüst in Ransbach-Baumbach, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form und der schriftlichen Bestätigung durch uns.