Ü50 Initiative

Ü50 Initiative zur Rettung großer Reisebüros

Die Ü50 Initiative wendet sich konkret an die Bundesregierung und hat sich zur Aufgabe gemacht auch große Reisebüros, die aktuell nicht von der staatlichen Unterstützung profitieren können, zu retten. Die maximale Beihilfe von 50.000 Euro pro Monat ist für die 100 größten Reisebüros, die für einen erheblichen Teil des vermittelten Reiseumsatzes in Deutschland stehen, bei Weitem nicht ausreichend.

Update 15. Februar 2021: Überbrückungshilfen III

 
Initiative Ü50 drängt auf schnelle Auszahlung der Abschlagszahlungen

Die Brancheninitiative Ü50, die sich für die Rettung großer Reisebüros stark macht, begrüßt die Anpassungen der Bundesregierung bei der Überbrückungshilfe III, ist aber besorgt, ob die finanzielle Unterstützung rechtzeitig bei den Unternehmen ankommt.

 

„Dass bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen geleistet werden, ist richtig und wichtig. Um das Überleben des Mittelstandes in der Reisebranche zu sichern, müssen die Gelder aber auch zeitnah dort zur Verfügung stehen“, sagt Markus Orth, Geschäftsführer der Lufthansa City Center (LCC) und Initiator von Ü50. In der Vergangenheit habe sich leider gezeigt, dass zwischen Antrag und Auszahlung oft Monate lägen und diese Zeit hätten viele Mittelständler nicht mehr.

 

„Bislang ist in vielen Unternehmen noch nicht einmal die Unterstützung aus der Über-brückungshilfe II angekommen. Diese Betriebe haben kein finanzielles Polster mehr und kämpfen ums Überleben. Sie benötigen die Hilfe sofort“, so Orth. Er fordert die Politik auf, den enormen bürokratischen Aufwand, der mit der Antragsstellung verbunden ist, einzudämmen und die Abschlagszahlungen umgehend auszuzahlen. „Das ist ein Bürokratiemonster. Wir brauchen pragmatische Lösungen, und die sehr kurzfristig“, ist der LCC-Chef überzeugt. Dass die ersten Abschlagszahlungen - so wie von der Bundesregierung angekündigt - bereits am 15. Februar bei den Unternehmen eingehen, hält er angesichts der Komplexität für nahezu ausgeschlossen. „Ich fürchte, aus dem Valentinspaket von Herrn Altmaier wird nichts“.

 

Seine Kritik an der Umsetzung der Überbrückungshilfe III wird von Adrian Brehm, Ge-schäftsführer von Travel Agency Accounting (TAA), geteilt. „Die Abschlagzahlungen direkt mit dem Antrag zu verknüpfen und die Beantragung nicht, wie zuvor angedacht, se-parat zu ermöglichen, stellt eine große Hürde dar“, erklärt Brehm, der die Ü50-Initiative unterstützt. Zudem bemängelt er, dass die Erfassung der neuen Fixkosten nicht nur weitaus schwieriger und aufwendiger, sondern bei der Antragsstellung teils noch gar nicht online durchführbar sei.

 

Die Anträge auf das Überbrückungsgeld III sind seit dem 10. Februar 2021 möglich. Un-ternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können für die Zeit von November 2020 bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Mit der Anhebung des Fördervolumens wurde eine zent-rale Forderung der Ü50-Initiative erfüllt. Als „nach wie vor sehr bittere Kröte“ betrachtet Initiator Markus Orth jedoch, dass für entgangene Provisionen unverändert das Jahr 2020 als Referenzzeitraum herangezogen wird und nicht die Vergleichsmonate des Jahres 2019, in denen das Geschäft noch nicht von der Pandemie betroffen war.

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Folgender Fünf-Punkte-Plan wurde mit dem Ziel aufgestellt das drohende Ende für viele große Reisebüros abzuwenden:

1. Wegfall der Kappungsgrenze von 50.000 Euro Fördermitteln pro Monat – auch rückwirkend für die Überbrückungshilfe I (Jun. - Aug. 2020) und II (Sep. - Dez. 2020)
 
2. Änderung der Berechnungsgrundlage von Margen und Provisionen für die Überbrückungshilfe III: statt auf Basis stornierter Buchungen künftig auf Basis der Umsätze aus 2019
3. Anrechnung von mindestens 50 Prozent der effektiven Personalkosten nach Erhalt des Kurzarbeitergeldes
 
4. Berücksichtigung verbundener Unternehmen und Betrachtung der einzelnen Betriebsstätten
 
5. Bildung einer außerbilanziellen Rücklage (für das Jahr 2019, welche die geschätzten Verluste der Jahre 2020 und 2021 abbildet und z.B. die nächsten 3 - 5 Jahre einkommenserhöhend wieder aufgelöst wird

Und das können Sie als Ü50 Unternehmer tun, um die Initiative zu unterstützen:

  • Verfassen Sie ein persönliches Schreiben an die Vertreter der Bundesregierung, die Ministerpräsidenten oder die persönlich bekannten MdBs
  • Schildern Sie Ihren eigenen Ü50-Fall mit Bezug auf das Ü50 Whitepaper
  • Beziehen Sie die lokale und regionale Presse mit ein
  • Nutzen Sie Ihre eigenen Kommunikationskanäle über Social Media (Twitter, Facebook, Instagram) oder teilen Sie die Inhalte