Asiatischer Geschäftsmann mit Corona-Schutzmaske im Flugzeug

Bei Flügen von und nach Deutschland und auch in Fernzügen gilt weiterhin bundesweit die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona-Ansteckungen. Diese ist vorerst bis zum 23. September 2022 im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Die Maskenpflicht gilt ebenso weiterhin in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Dort wird sie jeweils von den Ländern angeordnet.

Damit folgt die Bundesregierung zunächst nicht den gelockerten EU-Empfehlungen: Seit dem 16. Mai empfehlen Luftsicherheitsagentur EASA und EU-Gesundheitsbehörde ECDC nicht mehr generell das verpflichtende Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) sowie Luftfahrtverbände plädieren für eine Aufhebung der Maskenpflicht bei Flügen und für eine einheitliche Umsetzung der EU-Empfehlungen.

Auch in anderen Ländern wie Spanien, Griechenland, Portugal und Italien gelten aktuell weiterhin nationale Gesetze zur Maskenpflicht auf Flügen.

 

Stand: 16.05.2022, Quelle: fvw.de