Deutsche Bahn Schaffner mit Maske kontrolliert Fahrgast

In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn gilt seit 24. November die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die DB setzt damit die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Geimpft, genesen oder getestet - nur mit den entsprechenden Nachweisen ist die Weiterfahrt möglich:

  • Vollständig geimpft: Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
  • Genesen: nicht länger als 180 Tage
  • Getestet: dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test

Nach Einführung der neuen 3G-Regel in Bussen und Bahnen zieht die DB eine positive Bilanz. Bei stichprobenartigen Kontrollen überprüften Sicherheits- und Kontrollteams rund 150.000 Reisende im Fernverkehr. 99 Prozent der kontrollierten Fahrgäste beachten die neuen Regeln. Die Reisenden sind gut informiert, halten sich an die 3G-Regel und zeigen bei der Ticketkontrolle vielfach von sich aus zugleich ihren 3G-Nachweis vor. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Unabhängig von der 3G-Regelung hält die Deutsche Bahn weiter an ihrem umfassenden Hygiene- und Schutzpaket fest:

  • Im Fernverkehr baut die DB das Zug- und Sitzplatz-Angebot kontinuierlich weiter aus und wird ab Mitte Dezember über 50.000 Sitzplätze mehr als im Vorjahr anbieten.
  • Fahrgäste können sich über die voraussichtliche Auslastung der Fernverkehrszüge über die Bahn-Webseite und die App DB Navigator informieren.
  • Während der Fahrt unterstützen ZugbegleiterInnen und KundenbetreuerInnen die Fahrgäste dabei, sich bestmöglich im Zug zu verteilen.
  • Fernverkehrszüge reinigt die DB während der Fahrt weiterhin doppelt so häufig wie vor der Pandemie.
  • Weiterhin gilt Maskenpflicht an Bord aller Züge.

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