Geschäftsbedingungen der Firma

Reisebüro Ahlers, Inh.: LCC Reisebüro AG

für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen

 

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;

Gliederung in die Abschnitte A, B und C

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und der Firma Reisebüro Ahlers, Inh.: LCC Reisebüro AG nachstehend „LCC“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der 675, 631 ff. BGB und im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.

 

Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung

 

A)einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen

B)von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen

C)einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen.

 

Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.

 

  1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
    1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch LCC kommt zwischen dem Kunden und LCC der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
    2. Bei Vermittlungsaufträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
      1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von LCC erläutert.
      2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
      3. Die zur Durchführung des Vertrags angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
      4. Soweit der Vertragstext von LCC im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
      5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde LCC den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
      6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Wegbestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
      7. Die Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages oder des vermittelten Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. LCC ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
      8. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung von LCC beim Kunden zu Stande.
    1. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von LCC ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
    2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
  1. Allgemeine Vertragspflichten von LCC, Auskünfte, Hinweise
    1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch LCC vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
    2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet LCC im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet LCC gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Insbesondere bei Auskünften zu Einreisebestimmungen etc. wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisepapiere verantwortlich ist. Dies gilt auch, soweit LCC entgeltlich oder unentgeltlich die Registrierung in elektronischen Systemen als Voraussetzung für eine Ein- oder Durchreiseerlaubnis (z.B. ESTA etc.) für bestimmte Länder für den Kunden übernommen hat; LCC weist den Kunden darauf hin, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
    3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist LCC nicht verpflichtet, Visa oder sonstige zur Inanspruchnahme der Reiseleistung notwendige Reisedokumente für den Kunden zu besorgen; soweit LCC einen Auftrag zur Beschaffung annimmt, hat der Kunde die geltenden Serviceentgelte und voraussichtlichen Drittauslagen mit Auftragserteilung zu bezahlen. LCC haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang; dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von LCC schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
    4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist LCC nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von LCC im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
    5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt LCC bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
    6. Sonderwünsche nimmt LCC nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas Anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat LCC für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
  2. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
    1. Sowohl den Kunden, wie auch LCC trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch LCC ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
    2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch LCC durch Übergabe im Geschäftslokal von LCC oder nach Wahl von LCC durch postalischen oder elektronischen Versand.
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber LCC
    1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von LCC nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
    2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
      1. Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
      2. Ansprüche des Kunden an LCC entfallen insoweit, als LCC nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit LCC nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden LCC die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
      3. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht.
        • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LCC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LCC resultieren
        • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LCC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LCC beruhen
        • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

    1. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
    2. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, LCC auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzuweisen.
    3. Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von LCC transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. eines evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.
  1. 5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
    1. LCC ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
    2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann LCC, soweit dies den Vereinbarungen zwischen LCC und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
    3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
    4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von LCC nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des oder Rücktritt vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von LCC ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder LCC aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
  1. Pflichten von LCC bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
    1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber LCC gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber LCC als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
    2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von LCC auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
    3. Übernimmt LCC - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet LCC für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
    4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von LCC zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
  1. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
    1. LCC weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
    2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Reisenden durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
    3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. LCC haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
  1. Stellung und Pflichten von LCC im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
    1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist LCC verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird LCC ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
    2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
        1. die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
        2. die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
        3. die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
  1. Vergütung von LCC; Serviceentgelte
    1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Reiseleistungen nach diesen Vermittlungsbedingungen gilt:
    2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise der vermittelten Leistungsträger enthalten teilweise keine oder nicht auskömmliche Provisionen für LCC.
    3. Die Vergütung von LCC im Rahmen dieser entgeltlichen Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach teilweise ausschließlich oder zusätzlich durch vom Kunden zu bezahlende gesonderte Serviceentgelte.
    4. Das entsprechende Serviceentgelt für die jeweilige Tätigkeit der LCC ist der aktuell gültigen Entgeltliste zu entnehmen, soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist.
    5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde an LCC eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
    6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden werden durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
    7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
  1. Kostenpflichtige Servicepakete von LCC
    1. LCC bietet dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseleistungen kostenpflichtige Servicepakete an, die zu einem Gesamtpreis sowohl eigene Dienstleistungen von LCC im Rahmen der Geschäftsbesorgung als auch vermittelte Leistungen, insbesondere vermittelte Versicherungsleistungen im Sinne von Ziffer 7, beinhalten können.
    2. Der Leistungsumfang des jeweiligen Servicepakets ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die im Leistungsumfang enthaltenen Dienstleistungen von LCC fallen keine zusätzlichen Serviceentgelte gemäß Ziffer 9 an; zusätzliche Kosten, die der vermittelte Leistungsträger für die vom Kunden im Rahmen des Servicepaketes beauftragte Leistung erhebt (z.B. Sitzplatzreservierung, Sondergepäck o.ä.), bleiben hiervon unberührt.
    3. Ziffer 9.7 gilt entsprechend.
  1. Wertgutscheine von LCC
    1. LCC bietet den Kunden Wertgutscheine (zum Verschenken oder für vergleichbare Anlässe) in einem frei wählbaren Betrag zum Kauf an. Der Gutschein kann auf alle Leistungen bei LCC eingelöst werden, d.h. sowohl auf eigene Serviceleistungen als auch auf vermittelten Reiseleistungen.
    2. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder Teilwertes ist ausgeschlossen. Im Falle von Rückerstattungen auf Leistungen, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlt wurden, wird der Rückerstattungswert dem ursprünglichen Gutschein bis maximal zum Gesamtwert des ursprünglichen Gutscheins wieder gutgeschrieben.
    3. Es gilt die allgemeine Verjährung.
  1. Haftung von LCC
    1. Soweit LCC nicht eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet LCC nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
    2. LCC haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von LCC, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
    3. Eine etwaige eigene Haftung von LCC aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
  1. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vermittlungsauftrages werden von LCC Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Mehr zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/datenschutz/.
    2. LCC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass LCC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für LCC verpflichtend würde, informiert LCC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. LCC weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattformhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und LCC die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können LCC ausschließlich an deren Sitz verklagen.
    4. Für Klagen von LCC gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LCC vereinbart.

 

Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn LCC das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.

  1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
    1. LCC darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn LCC sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von LCC selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von LCC
        1. Reiseleistungen ausfallen oder
        2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
    2. Diese Sicherstellung leistet LCC bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an LCC verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
  1. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A

2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11; 12.1,12.2; 13.

2.2. Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.

2.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass LCC seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.

2.4. Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt bleibt.

 

Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch LCC

Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen

LCC und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

2. Erklärungen des Kunden / Reisenden

Abweichend von Ziffer 6 des Abschnitts A gilt LCC als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. LCC wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. LCC empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A

3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.4; 2.1; 2,3; 2.4; 2.5; 2.6; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 9; 10; 12.1; 12.2.; 13.

3.2 Ziffer 1.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.

3.3.Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.

3.4 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.

3.5. Ziffer 11 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen des § 651a Abs. 2 Nr. 2 unberührt bleibt.

3.6 Ziffer 12.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den Bestimmungen in 10.1 f. unberührt bleibt.

 

Vermittler der Reiseleistungen ist:

Lufthansa City Center

Reisebüro Ahlers
Inh. LCC Reisebüro AG

Marktplatz 1

26954 Nordenham

Telefon +49 4731 / 93333

Telefax +49 4731 / 88069

Mail: info@reisebuero-ahlers.de

 

Stand dieser Fassung: Juni 2020

 

 

© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;

Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2020

 

 

 

 

Reisebüro Ahlers –Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen

 

Reisebüro Ahlers Lufthansa City Center GmbH tritt als Vermittlerin von Reisen, Flügen, Hotels und sonstigen Touristikleistungen auf.

  • 1 Geltungsbereich

Reisebüro Ahlers betreibt unter dieser Internetseite ein Online-Reiseportal. Sie können auf https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ die Verfügbarkeit von Reisen-, Flug-, Hotel- und sonstigen touristischen Dienstleistungen und Reiseversicherungen, Mietwagen etc. (nachfolgend insgesamt „Touristikleistungen“ genannt) verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Hotelgesellschaften, Reisevermittlern etc. (nachfolgend „Anbieter“ genannt) entsprechend der von Ihnen gemachten An- und Eingaben prüfen. Weiterhin können Sie mit den Anbietern Verträge über Touristikleistungen unmittelbar abschließen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter bestimmt sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können Sie vor Abschluss der Buchung einsehen und herunterladen.

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  • 2 Rechtsverhältnis zu https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/

https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge mit Anbietern über Touristikleistungen nicht mit https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Anbieter unter Berücksichtigung und Einbeziehung von deren AGB zustande kommen.
https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ tritt ausschließlich als Vermittler der Touristikleistungen der jeweiligen Anbieter auf. Die Verträge über Touristikleistungen werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter abgeschlossen. Ihre Buchung (vgl. § 4) stellt im Verhältnis zu Reisebüro Ahlers Lufthansa City Center GmbH das Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages dar, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ behält sich die Annahme des Angebots vor.

  • 3 Abschluss des Vertrages über Touristikleistungen

Wenn https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ oder der Anbieter gegenüber Ihnen schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen Ihnen und dem Anbieter der von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ vermittelte Vertrag zustande.

Dem vermittelten Vertrag über Touristikleistungen können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters zugrunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung etc. sowie weitere Beschränkungen und Obliegenheiten geregelt sein. Die entsprechenden AGB des Anbieters werden Ihnen – soweit verfügbar – auf der Webseite zur Einsichtnahme und zur Akzeptanz bereitgestellt.

Der Vertragstext sowie Ihre Bestelldaten werden von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung den ausgewählten Anbietern/Vertragspartnern (z. B. Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Kreditkartenunternehmer, Bank) weitergegeben.

  • 4 Angebote/Inhalte der Internetseite

Die auf https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ dargestellten Angebote von Touristikleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot des jeweiligen Anbieters dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an Sie, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein von Ihnen abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter (Buchung) ist für Sie verbindlich.

  • 5 Abschluss von Verträgen

Soweit im konkreten Buchungsablauf oder den AGB des jeweiligen Anbieters nichts Abweichendes geregelt ist, gilt für das Zustandekommen eines Vertrages über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter folgendes:

5.1. Der Ablauf der Online-Buchung ist auf den entsprechenden Internetseiten grafisch mit Erläuterungen dargestellt.

5.2. Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung und zum Zurücksetzen des gesamten Online-Buchungsformulars eine entsprechende Änderungs- oder Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, auf die Sie während des Buchungsvorgangs hingewiesen werden Bitte beachten Sie, dass eine Änderung nach Absenden der Buchung (vgl. § 5.4.) nicht mehr möglich ist.

5.3. Soweit der Vertragstext gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

5.4. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bieten Sie dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages über die zuvor näher bezeichneten Touristikleistungen verbindlich an. Der Eingang dieses Angebots wird Ihnen unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). An Ihr Angebot sind Sie für einen Zeitraum von 72 Stunden nach Betätigung des Feldes „kostenpflichtig buchen“ gebunden.

5.5. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Anbieter entsprechend Ihrer Buchung. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande, die keiner besonderen Form bedarf. Insbesondere wenn Sie den Buchungsauftrag später als 72 Stunden vor dem Zeitpunkt des Beginns der Touristikleistung (z.B. Abflug, Check-In, etc.) erteilen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen eine Buchungs-/Reisebestätigung nicht zugeht und ein Vertrag mit dem Anbieter nicht zustande kommt.

5.6. Erfolgt die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung einer Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang einer Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button "Buchung abschicken" /“buchen"/“Flug buchen"/“Ticket kaufen“/"Flug verbindlich und zahlungspflichtig buchen“/“zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an Lufthansa City Center, für Buchende nach ihrer Vorgabe eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als Reisevermittler. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt Lufthansa City Center den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung des Lufthansa City Center mit der Folge, dass das dafür geschuldete Entgelt unverzüglich zur Zahlung fällig ist, wenn es sich nicht um den Auftrag zum Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter handelt. Handelt es sich um die Buchung einer Reiseveranstaltung mit einem Reiseveranstalter gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren.
Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme auch bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden / Teilnehmers / Reisenden.

Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesendet wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis Lufthansa City Center ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.
Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reisentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Servicegebühren (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.

  • 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Eingangsbestätigung und/oder Buchungsbestätigung/Rechnung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und den Anbietern bzw. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Dies gilt auch für Schlechtleistungen im Hinblick auf die Vermittlungsleistung von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/. Solche Schlechtleistungen sind unverzüglich gegenüber https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ anzuzeigen und es ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Sofern eine Mängelanzeige schuldhaft unterbleibt, entfallen Gewährleistungsansprüche aus dem Vermittlungsvertrag mit .

  • 7 Fälligkeit von Reisepreisen und Zahlungsabwicklung

Mit Vertragsschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Bei kurzfristigen Buchungen, reinen Flug- und/oder Versicherungsleistungen kann der gesamte Preis der Touristikleistung sofort zur Zahlung fällig sein. Soweit es sich um Reisen im Sinne des § 651 a bis m BGB (Pauschalreise) handelt, ist eine Zahlung frühestens nach Übermittlung eines Sicherungsscheines zu leisten und darf erst dann verlangt werden. Die Einzelheiten von Fälligkeiten von Anzahlung und Restzahlung sowie der Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung bzw, den AGB des jeweiligen Anbieters.

  • 8 Reiseversicherung

weist insbesondere auf die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten und Krankheitskosten hin.

  • 9 Haftung von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/

9.1. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

9.2. Die auf der Webseite verfügbaren Informationen, Software und sonstige Daten, insbesondere in Bezug auf Preise/Beschränkungen und Termine beruhen auf den Angaben der Anbieter. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ bemüht sich, im zumutbaren Umfang, sicherzustellen, dass sämtliche Angaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell sind. Eine Garantie hierfür wird nicht übernommen. Insbesondere sind die auf der Webseite dargestellten Touristikleistungen nur begrenzt verfügbar. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Buchung.

9.3. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.

9.4. Im Übrigen ist die Haftung von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ für Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und soweit ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ herbeigeführt wurde, ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung wegen übernommener Garantien oder um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9.5. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

9.6. https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere – aber nicht ausschließlich – vor bei Anordnungen von Behörden, Kriegen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschlägen, Feuer, Unwetter, Überschwemmungen, Stromausfällen, Unfällen, Streiks, Aussperrungen und andere Arbeitskampfmaßnahmen, soweit diese nicht rechtmäßig sind, sofern https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ und/oder die Anbieter sowie deren Leistungsträger von diesen Umständen betroffen sind und/oder beeinflusst werden.

  • 10 Pässe, Visa, Reisedokumente

Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die von Ihnen und Ihren Mitreisenden für die Durchführung/Erbringung der gebuchten Touristikleistung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen.

  • 11 Datenschutz

11.1. Datenspeicherung und Datenweitergabe
Ihre personenbezogenen Daten, z. B. Name, Adresse, Postanschrift etc., werden von uns dann gespeichert, wenn Sie https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ diese von sich aus angeben bzw. wenn deren Angabe erforderlich ist. Zur Abwicklung der Vermittlung Ihrer Buchung bedient sich https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ Dritter, insbesondere der Firma Lufthansa City Center Reisebüro AG (Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt) und der Firma AERTICKET (AERTICKET Conso GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin). Dies erfolgt bei der Buchung einer Reise, aber auch durch das Ausfüllen von Formularen (z. B. Kontaktformular) oder beim Abonnieren eines Newsletters. Zur Erfüllung der mit uns geschlossenen bzw. von uns vermittelten Verträge werden die jeweils notwendigen personenbezogenen Daten an die Anbieter oder Leistungsträger zur Erfüllung der Vertragsleistung weitergeleitet. Soweit Sie durch ein Newsletter-Abonnement mit der Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke der Übermittlung von Werbung und Angeboten von Touristikleistungen einverstanden sind, erhalten Sie diese durch https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt bei nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

11.2. Widerrufs- und Einsichtsrecht

Soweit Sie der Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten zugestimmt haben, können Sie der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten jederzeit durch postalische Mitteilung an Reisebüro Ahlers Lufthansa City Center, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, oder per E-Mail an info@reisebuero-ahlers.de widersprechen. Nach Erhalt dieses Widerspruchs wird https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ eine weitere Übermittlung von Werbung unverzüglich einstellen. Weiterhin sind Sie berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich Auskunft über die Sie betreffenden, gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Einer Löschung können u. U. gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke entgegenstehen. Die Daten werden gelöscht, soweit und solange nicht die Speicherung aus vorgenannten Gründen erforderlich ist. Darüber hinaus können Sie – soweit keine vertraglichen oder gesetzlichen Gründe dagegensprechen – der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Bitte richten Sie diesen Widerspruch an info@reisebuero-ahlers.de.

  • 12 Europäische OS-Plattform

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten besteht seit dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit.

Die Lufthansa City Center Reisebüropartner GmbH und Reisebüro Ahlers Lufthansa City Center GmbH nehmen derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.

  • 13 Allgemeine Bestimmungen

13.1. Gerichtsstand
Sie können uns an unserem Firmensitz Nordenham verklagen.
Für Klagen gegen Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

13.2. Anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.3. Salvatorische Klausel
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder wenn und soweit auf das Vertragsverhältnis mit https://lufthansa-city-center.com/de/reisebuero-nordenham/reisebuero-ahlers/ anwendbare, nicht abdingbare gesetzliche Vorschriften eines Mitgliedsstaat der EU, welche auf Sie anzuwenden sind, für Sie günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die sonstigen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen hiervon unberührt.

Reisebüro Ahlers Lufthansa City Center
Marktplatz 1
26954 Nordenham

Stand: Februar 2017