Allgemeine Reisebedingungen (Stand September 2019)

RAIFFEISEN- UND VOLKSBANKEN TOURISTIK GMBH ALS VERMITTLER

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertra- ges. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungs- vertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Ver- mittlung von Reiseleistungen gelten für die Ver- mittlung von Einzelleistungen, die Vermittlung von Pauschalreisen nach § 651v BGB und die Ver- mittlung von verbundenen Reiseleistungen nach

  • 651w BGB.

Sie wollen Urlaub machen. Dies kann im Rahmen einer Pauschalreise geschehen, einer bloß vermit- telten Einzelleistung wie z.B. nur einem Flug oder nur eine Hotelunterbringung oder auch in Gestalt von verbundenen Reiseleistungen.

Der oder die Verträge über eine Pauschalreise oder bestimmte Reiseleistungen kommen jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer einer Einzelleistung zustande. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbrin- gungs- oder Beförderungsbedingungen.

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Hinweise zu unserer Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge mit Reiseveranstaltern oder Leistungserbringer zustande zu bringen.

Dies geschieht anhand der nachfolgenden Be- stimmungen, soweit diese wirksam vereinbart sind.

Regelungen für die Reisevermittlung

Soweit die Vorschriften über die Reisevermittlung von Pauschalreisen anwendbar sind, werden wir Ihnen das entsprechende Formblatt über Pau- schalreisen aushändigen. Soweit wir verbunde- ne Reiseleistungen vermitteln, werden wir Ihnen als Vermittler das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigen. In diesem Formblatt werden Sie darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei uns keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden. Bei der Vermittlung von Einzelleistungen ist die Über- gabe eines Formblattes nicht vorgesehen.

1.   Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

  • Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrags durch uns als Reisevermittler kommt zwischen Ihnen und uns der Vertrag über die Reisever- mittlung zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigen wir den Eingang des Auftrags unver- züglich auf elektronischem Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrags zur Reisevermittlung dar.
  • Die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen und uns ergeben sich, soweit dem

nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ent- gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäfts- bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

  • Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter oder Leis- tungserbringer gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - so- weit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Verein- barung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehör- de oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarif-
  • Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- verkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertrags- abschluss:
  1. Ihnen wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung erläu-
  2. Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam- ten Buchungsformulars eine entsprechende Kor- rekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
  3. Die zur Durchführung der elektronischen Bu- chung angebotenen Vertragssprachen sind an-
  4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Mög- lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
  5. Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit uns über die Vermittlung einer
  6. Mit Ihrer Buchung fragen Sie bei uns verbind- lich eine bestimmte Leistung eines Anbieters an. Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Buchung eine elektronische Eingangsbestätigung Ihrer verbind- lichen Buchungsanfrage per E-Mail
  7. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ begründet noch keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reise- vertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reise- anmeldung). Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Anbieters an Sie zu
  8. Um Ihnen die Buchungsbestätigung/Rech- nung sowie die Reiseunterlagen ordnungsgemäß zustellen zu können, benötigen wir von Ihnen korrekte Adressangaben. Soweit Sie uns eine falsche E-Mail- oder postalische Adresse aufgibt oder ein anderer von Ihnen zu vertretender Fehler vorliegt, haften wir nicht für eine ordnungsgemäße Zustellung. Änderungen der E-Mail- oder posta- lischen Adresse oder Telefonnummer müssen Sie uns unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch Wir sind sonst nicht in der Lage, Sie bei möglichen Änderungen der Buchung wie z.B.

Flugzeitenänderungen rechtzeitig zu informieren. Zudem sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob die im Rahmen der Buchung getätigten Angaben zu den reisenden Personen identisch zu den Angaben im Personalausweis oder Reisepass sind. Bei Abweichungen kann Ihnen der Anbieter sonst die Beförderung verweigern.

  1. Es obliegt Ihnen, die ausgehändigten Buchungsbestätigung/Rechnung, Reise-Unterlagen, elektronische Ticket-Quittung, Anbieter-Unterlagen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und uns bei Abweichungen von den gebuchten Leistungen unverzüglich zu in- formieren.

2.  Zahlungen, Erklärungen von Kunden

  • Wir als Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveran- stalters besteht und dem Kunden der Siche- rungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben
  • Wir gelten bei Vorliegen einer Pauschalreise als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mänge- lanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisen- den bezüglich der Erbringung der Pauschalreise Wir werden den Reiseveran- stalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Zur Vermeidung von Zeitverlusten empfehlen wir trotz unverzüg- licher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
  • Soweit wir verbundene Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen auf die Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese an Sie erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit
  1. Reiseleistungen ausfallen oder
  2. Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht vermittelter Leis- tungserbringer
    • Diese Sicherstellung leisten wir bei der Ver- mittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651 w 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise durch und Übergabe eines entsprechen- den Sicherungsscheins für alle Ihre Zahlungen, soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leis- tungserbringer der verbundenen Reiseleistungen leisten.

 

3.  Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

  • Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen werden Sie bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschal- reiseveranstalter durch uns vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleis- tung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen direkt an Sie übermittelt.
  • Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe wir nicht nach
  • 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet sind, haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarun- gen für die richtige Auswahl der Informationsquel- le und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Im Übrigen bestimmt sich unserer Haftung nach Ziff. 12 diese AGB.
  • Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/ oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen als Reisevermittler im Rahmen der von uns abge- gebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.

4.   Informationspflichten des Reisevermittlers/Einreisevorschriften und Visa

  • Wir erfüllen die gesetzlichen Informations- pflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v

1 BGB und informieren Sie bei Vorliegen ei- ner Pauschalreise insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Einreisebe- stimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informatio- nen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.

  • Soweit wir verbundene Reiseleistungen
  1. d. § 651 w BGB vermitteln, werden wir den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge- setzbuch informieren. Wir unterrichten Sie bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich mit Ihnen vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informations- pflicht nur dann, wenn besondere, unbekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechen- de Information nicht bereits in den durch Ihnen vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
  • Übernehmen wir entgeltlich oder unentgeltlich für Sie die Registrierung im Rahmen elektroni- scher Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaub- nis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchrei- se in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung unsererseits zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbeson- dere nicht zur Visabeschaffung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die elektronische Einreiseer- laubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes
  • Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen

 

für die Reisedurchführung erforderlichen Doku- menten sind wir ohne besondere, ausdrück- liche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstat- tung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Wir können für unsere Tätig- keit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung ge- schuldet war.

  • Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zu- gang maßgeblichen Umstände von uns schuld- haft verursacht oder mitverursacht worden

5.  Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flug- beförderungsleistungen

  • Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemein- schaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen sind wir verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell- schaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen die vom vermit- telten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden Sie un- verzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesell- schaften ist über die Internetseiten http://ec. eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann Ihnen auf Verlangen in unseren Geschäftsräu- men ausgehändigt werden.
  • Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des War- schauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestim- mungen,
  • die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
  • die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemein- schaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtun- ternehmens
  • die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

6.  Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise

  • Es obliegt Ihnen, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreisever- anstalters über die Pauschalreise, insbesondere Buchungsbestätigung, Flugscheine, Hotelgut- scheine, Visa, Versicherungsscheine und sonsti- ge Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Sowohl Sie als auch uns trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pau- schalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, ins- besondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständig- keit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
  • Soweit Ihnen Unterlagen über die vermit- telte Pauschalreise nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, er- folgt die Aushändigung durch uns durch Überga- be in unserem Geschäftslokal oder nach unserer Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit Sie keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250
  • 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.

 

7.    Obliegenheit des Kunden gegenüber dem Reisevermittler

  • Es obliegt Ihnen, uns für Sie erkennbare Fehler oder Mängel unserer Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere feh- lerhafte oder unvollständige Angaben von per- sönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Aus- führung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierun- gen).
  • Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch Sie, so gilt:
  1. Unterbleibt die Anzeige durch Sie nach

7.1 unverschuldet, entfallen Ihre Ansprüche nicht.

  1. Ihre Ansprüche an uns entfallen insoweit, als wir nachweisen können, dass Ihnen ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der von Ihnen geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit wir nachweisen, dass eine unverzügliche Anzeige durch Sie uns die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens,

z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreise- veranstalter ermöglicht hätte.

  • Ihre Ansprüche im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach 7.1 entfallen nicht
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen resultieren
  • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder ei- nem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen beruhen
  • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermög- licht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Bu- chungsfehler nach 651x BGB bleibt unberührt.
    • Sie werden in Ihrem eigenen Interesse gebeten, uns auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachge- fragte Pauschalreise

8.   Pflichten des Reisevermittlers bei Reklama- tionen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern

Bezüglich etwaiger Ansprüche Ihrerseits gegen- über den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern besteht unsererseits keine Pflicht zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvorausset- zungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

9.   Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Pauschalreisen

  • Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornie- rungen eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
  • Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üb- licherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der Ihnen durch einen - auch unver- schuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
  • Wir empfehlen zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenver- sicherungsschutz zu
  • Bei der Vermittlung von Reiseversiche- rungen werden Sie darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedin- gungen und/oder Mitwirkungspflichten Ihrerseits enthalten können, insbesondere Haftungsaus- schlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Ob- liegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Wir haften nicht, soweit wir keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt haben und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedin- gungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegen- über Ihnen

10.  Haftung des Reisevermittlers

  • Soweit Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen sowie in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Über- nahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes ist unsere Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine un- beschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651 x BGB oder bei Verlet- zung unserer gesetzlichen Informationspflichten der § 651 v Abs. 1 BGB und bei Verletzung der Kundengeldabsicherungspflicht 651 w Abs. 3 BGB im Falle der Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
  • Wir haften im Übrigen auch für Schä- den die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhal- tung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reise regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit diese Schäden typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorsehbar Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Preis der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Im Übrigen haften wir in Fällen fahrlässiger Ver- letzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflich- ten nicht. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung aus- geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonsti- gen Erfüllungsgehilfen

 

11.    Vergütungsansprüche des Vermittlers bei Vermittlung von Einzelleistungen und sonstigen Reiseleistungen

  • Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften gilt:
  1. Die angegebenen und in Rechnung ge- stellten Preise sind Preise der Fluggesellschaf- ten, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers
  2. Unsere Vergütung im Rahmen dieser Ver-

mittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch die von Ihnen zu bezahlenden Serviceent- gelte.

  1. Die Serviceentgelte für unsere Vermittlungs- tätigkeit und für sonstige Tätigkeiten im Zusam- menhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den Ihnen, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Vermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten
  2. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines ent- sprechenden Serviceentgelts nicht getroffen wor- den, schulden Sie uns eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den
  3. Soweit die in Rechnung gestellten Preise bereits Vermittlungs- oder Serviceentgelte des Vermittlers enthalten, ist dies ausdrücklich ge- kennzeichnet und ein gesondertes Entgelt ist nicht
    • Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonsti- ge Tätigkeiten in Ihrem Auftrag bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preis- listen in unseren Geschäftsräumen und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftli- chen Hinweis unsererseits hierauf erfolgen.
    • Unser Anspruch auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbe- sondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungser- bringer oder durch Sie bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch Ihrerseits auf Rückerstattung aufgrund Ihres Schadensersat- zanspruchs wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit durch uns aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen

12.  Datenschutz

Wir sind datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art.

6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre personenbezo- genen Daten werden ausschließlich zur Durch- führung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwil- ligung des Reisenden nicht an Dritte weiterge- geben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden uns gegenüber hinsichtlich der Verar- beitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht   gem.   Art.   15   DSGVO,   Recht auf  Berichtigung  gem.  Art.  16  DSGVO,  Recht auf  Löschung  gem.  Art.  17  DSGVO,  Recht  auf Einschränkung  der  Verarbeitung  gem.  Art.  18 DSGVO,  Recht  auf  Unterrichtung  gem.  Art.  19 DSGVO,  Recht  auf  Datenübertragbarkeit  gem. Art.  20  DSGVO,  Recht  auf  Widerruf  erteilter Einwilligungen   gem.   Art.   7   Abs.   3   DSGVO sowie  Recht  auf  Beschwerde  bei  der  Aufsichts- behörde  gem.  Art.  77  DSGVO.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhält der Reisende unter www.rv-touristik.de Der Reisende kann sich in Fragen des Daten- schutzes an unsere unten angegebene Adresse des wenden.

13.  Verbraucherstreitbeilegung

Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeile- gung teilnehmen und dazu auch nicht verpflich- tet sind. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informieren wir die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Wir verweisen für alle Verträge über Pauschal- reisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische On- line-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa. eu/consumers/odr hin.

Vermittler:

RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH

Geschäftsführer:

Patrik  Weitzer,  Christoph Rische

Sitz  der  Gesellschaft:  München Registergericht  München:  HRB  Nr.  65309 Ust.Id.-Nr.:  DE-129  445  408

Amalienstraße  9b-11 80333  München

Tel.:  +49  89  2868  4800

Fax:  +49  89  2868  4820

E-Mail: service@rv-touristik.de

 

Informationspflichten – Häufig gestellte Fragen

Gut geplant ins Reisevergnügen

Wer auf Reisen geht, wird reich belohnt. Kaum etwas erweitert den persönlichen Horizont so

 

Pflichten und Fristen können Sie hier im Ge- setz nachlesen: www.bmjv.de/SharedDocs/ Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl_3.

über unverbindliche Reservierungen oder Opti- onsbuchungen auf. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Z.B. Flug, X-Angebote oder

stark, wie das unmittelbare Kennenlernen an- derer Völker und Länder sowie deren Kultur- schätze und Naturjuwelen. Damit der Urlaub auch wirklich zum gänzlichen Reisevergnügen

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Reisegepäck

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Reisen mit begrenztem Angebot.

Versicherung für den Stornofall oder auf Reisen

– ohne Selbstbehalt

wird, ist eine entsprechende Reisevorbereitung empfehlenswert. Mit diesem Dokument erhalten Sie von uns bereits vor Reiseabschluss wichtige Reisehinweise, aber auch nützliche Informationen & wertvolle Tipps für Ihre Urlaubsplanung.

Anmeldung mit korrektem Name laut Reise- dokument

Geben Sie bei Buchung unbedingt immer Ihren vollständigen Namen inkl. aller Vornamen laut dem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), das Sie auf die Reise mitnehmen werden, an. Insbesondere bei Linienflügen und bei Ländern mit Visumpflicht, aber auch bei Kreuzfahrten, können bereits kleine Differenzen bei der Namensangabe zu massiven Problemen und in Folge auch Kosten führen.

Auskünfte an Dritte

Aufgrund von Datenschutz sind wir nicht be- rechtigt, Auskünfte über Reisende, Reisedaten oder Hotels an Dritte weiterzugeben, egal aus welchem Grund. Bitte hinterlassen Sie Ihre Ur- laubsanschrift einem Vertrauten oder Ihren An- gehörigen.

Barrierefreies Reisen

Leider ist eine Vielzahl unserer Reiseangebote nicht vollkommen barrierefrei. Wir geben uns Mühe dieses Angebot stets auszubauen und versuchen auch unsere Leistungsträger in den Zielgebieten von der Notwendigkeit zu über- zeugen. Oft können wir jedoch das Angebot nicht beeinflussen. Vor Buchung informieren Sie unsere Reiseberater im Beratungsgespräch in wie weit die Reise mit einem Handicap emp- fehlenswert bzw. auch möglich ist. Wir bitten Sie, uns auf eine etwaige Mobilitätseinschrän- kung aufmerksam zu machen, damit wir auf Ihre Bedürfnisse bestmöglich eingehen können.

Datenschutz

Wir erfüllen höchste Ansprüche an den Daten- schutz und die Vorgaben der DSGVO. Unsere Mitarbeiter wurden hierzu in Schulungen unter- wiesen und wir haben auch die Organisation entsprechen danach ausgerichtet. Beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung und die Informa- tion zur Datenerhebung.

Devisen- und Währungsbestimmungen

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Abrei- se über die jeweilige Währung, die Akzeptanz von Kreditkarten/EC-Karten/Gircocard sowie den Gebühren für das Abheben von Bargeld an Automaten zu informieren.

Gesundheitsvorschriften des Reiselandes

Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft und klären Sie gemäß unserer vorvertraglichen Infopflicht auf. Für viele Länder gibt es keine vorgeschrie- benen Impfungen, sehr wohl aber Impf- und Gesundheitsempfehlungen. Grundsätzlich sollten die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfka- lender des Robert-Koch-Institutes überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt oder ei- nen Reisemedizinischen Dienst. Weitere Hinwei- se finden Sie auch unter www.fit-for-travel.de.

Handgepäck

Um  die  Sicherheit  an  Bord  des  Flugzeuges  zu erhöhen,  wurden  in  den  letzten  Jahren  einige Gesetze  erlassen,  die  regeln,  welche  Gegen- stände   in   der   Flugzeugkabine   verboten   sind. Neben  der  EU-Richtlinie,  die  die  Mitnahme  von Flüssigkeiten   im   Handgepäck   regelt,   gibt   es noch eine ganze Liste von Dingen, die nicht ins Handgepäck  dürfen.  Bitte  erkundigen  Sie  sich hier  rechtzeitig  vor  Abflug.  Generell  empfehlen wir, Dinge, die nicht unbedingt während des Flu- ges  benötigt  werden,  im  aufzugebenden  Gepäck zu verstauen. Detailinformationen finden Sie hier: www.bundespolizei.de/Web/DE/01 Si- cher -auf -Reisen/01Mit -dem-Flug - zeug/0 3 Was- dar f - i ch- mi t nehmen/ verbotene-gegenstaende-im-flugzeug.html;- jsessionid=23DB0B4D44F085258B7A7C 49872580B5.1_cid297?nn=5931168

Hotels

Wie  international  üblich,  können  gebuchte  Ho- telzimmer  meist  ab  ca.  14  Uhr  bezogen  wer- den.  Dies  kann  dazu  führen,  dass  bei  früherer Ankunft  das  Hotelzimmer  noch  nicht  zum  Bezug zur  Verfügung  steht.  Am  Abreisetag  muss  das Zimmer  in  der  Regel  bis  10  Uhr  geräumt  sein.

Pauschalreiserichtlinie

Zum  01.07.2018  tritt  mit  der  „neuen  Pau- schalreiserichtlinie“  die  Umsetzung  der  Richt- linie   (EU)   2015/2302   des   Europäischen Parlaments   europaweit   in   Kraft.   Alle   Rechte,

 

Bitte beachten Sie unbedingt die Freigepäcks- grenzen. Jedes Kilo mehr verursacht idR er- hebliche Zusatzkosten. Zudem sollten Sie da- rauf achten, ob Ihr Freigepäck nach Anzahl der Gepäckstücke („Piece Concept“) oder nach Gesamtgewicht eines Gepäckstücks berechnet wird. Die Freigepäcksgrenzen variieren je nach Fluggesellschaft und Zieldestination. Die ent- sprechenden Informationen können Sie Ihrem Ticket bzw. den Reiseunterlagen entnehmen – oder Sie fragen nochmals bei uns nach. Sollten Sie zusätzliches Reisegepäck – etwa Sportgeräte

– mit nehmen wollen, erkundigen Sie sich im Voraus über die Möglichkeit und Anmeldefristen. Beförderung von Medizinischem Sondergepäck  ist nur nach Voranmeldung und bei Mitnah- me eines Attests auf englischer und deutscher Sprache möglich.

Reiseunterlagen

Spätestens  7  bis  14  Tage  vor  Reiseantritt  – nach  vollständigem  Zahlungseingang  –  erhalten Sie  Ihre  Reiseunterlagen,  die  je  nach  Buchung, die erforderlichen Dokumente für Ihre Reise ent- halten. Sollten Sie eine Woche vor Abreise noch keine  Reisedokumente  erhalten  haben,  sind  Sie verpflichtet,  uns  darüber  zu  informieren.  Ggfs. werden  wir  veranlassen,  Ersatzdokumente  aus- zustellen.  Je  nach  gebuchtem  Veranstalter  er- halten  Sie  Ihre  Reiseunterlagen  als  Mappe,  auf Papier,  als  E-Mail  oder  über  ein  Online-Portal.

Reklamationen

Trotz sorgfältigster Planung und Durchführung kann es dennoch zu kleinen und größeren Pan- nen kommen. Bitte zeigen Sie die Mängel/ auftretenden Probleme sofort an Ort und Stel- le an. Ist eine entsprechende Mängelbehebung nicht möglich, bitten wir Sie, eine schriftliche Bestätigung über den Missstand einzuholen und Ihre Ansprüche unmittelbar nach Ihrer Rückkehr mitzuteilen.

Staatsbürgerschaft / Nationalität

Vor Reisebuchung informieren wir Sie über die aktuell gültigen Einreise- und Visavorschriften Ihres ausgewählten Reiselandes. Daher werden wir Sie nach Ihrer Nationalität fragen. Sollten Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, ist dies für bestimmte Länder ebenfalls eine essen- tielle Information.

Bei unseren Gruppenreisen sind in unseren Pro- grammflyern bereits die Vorschriften für deutsche Staatsbürger aufgeführt. Sollten Sie eine andere Nationalität haben bzw. eine Doppelstaatsbür- gerschaft besitzen, bitten wir Sie uns dies vor Buchung mitzuteilen. Gerne informieren wir Sie dann umfassend über die jeweiligen Vorschriften.

Taxen und Treibstoffzuschläge

Taxen, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzu- schläge sind in allen Pauschalpreisen, die Flüge beinhalten, bereits inkludiert. Diese Beträge un- terliegen starken, teils unerklärlichen Schwan- kungen, auf die wir keinerlei Einfluss haben. Wir müssen eine Änderung dieser Gebühren daher bis zur Ausstellung der Flugtickets vorbehalten (sowohl nach oben als auch nach unten), ge- ben jedoch diese Gebühren ohne Aufschlag an unsere Kunden weiter.

Urlaub während dem Ramadan

Einmal im Jahr findet in islamischen Ländern der Fastenmonat Ramadan statt. Reisen zu die- ser Zeit sind einerseits besonders interessant, da man in das religiöse Leben einen tieferen Einblick erhält. Meist sind zu dieser Zeit auch nicht so viele Touristen unterwegs, die Städte sind festlich geschmückt und es herrscht ein reges Treiben nach Sonnenuntergang. Ande- rerseits gibt es während des Ramadans auch Einschränkungen: Essen, Trinken und Rauchen ist den Gläubigen von Sonnenaufgang bis Son- nenuntergang untersagt, man erwartet auch von den Touristen, dass sie sich zumindest in der Öffentlichkeit an diese Regeln halten – in den Hotels sind aber Restaurants meist trotzdem geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sind wäh- rend des gesamten Ramadans geschlossen. Alkohol wird, abgesehen von einigen interna- tionalen Hotels, in vielen Regionen nicht aus- geschenkt. Die Einschränkungen im Ramadan variieren von Land zu Land.

Verfügbarkeit der angebotenen Reisen

Die Reiseangebote werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Buchungszeitpunkt an Sie erstellt. Ein Zwischenverkauf ist ausdrücklich erlaubt. Daher sind nachträgliche Preisschwan- kungen oder Knappheit des Angebotes oftmals möglich. Wir raten Ihnen daher, passende An- gebote schnell abzuschließen. Sofern es uns möglich ist, klären Sie unsere Mitarbeiter gerne

Denken Sie an kurzfristige Stornierung und ungewollte Ereignisse während der Reise! Wir empfehlen Ihnen eine Reisestornoversicherung ohne Selbstbehalt bei uns abzuschließen. Ein Storno kann speziell kurz vor Abreise sehr teuer sein. Bedenken Sie, dass viele Kreditkartenun- ternehmen nur Stornoversicherungen mit Selbst- behalt inkludiert haben. Dies kann in vielen Fällen teurer sein, als eine Versicherung über uns, bei der Ihnen unsere Mitarbeiter im Scha- densfall unterstützend zur Seite stehen können.

Zeitverschiebung & Zeitzonen

Weltweit  gibt  es  24  verschiedene  Zeitzonen. Hilfreich  ist  beispielsweise  der  Zeitzonenrechner: www.zeitzonenrechner.net

Zoll und Souvenirs

Nicht in jedes Land darf man „alles“ mitnehmen und einführen. Es gibt beispielsweise diverse Einfuhrbeschränkungen für Alkohol, Lebensmit- tel, Medikamente. Das Auswärtige Amt informiert hier auf den jeweiligen Länderseiten. (www. auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/ reise-und-sicherheitshinweise) Auch bei der Ausfuhr sind bestimmte Punkte zu beachten. Daher sollte man stets - bei aller Freude über schöne Mitbringsel – immer genau überle- gen, was und wie viel man (zollfrei) einkauft darf. Alle Artikel, die von gefährdeten Tieren und Pflanzen abstammen, unterliegen weltweit strengsten Verbotsbestimmungen und können sowohl beim deutschen Zoll als auch im Ur- laubsland zu strengen Strafen bis hin zu Ar- rest führen. Darüber hinaus gibt es in vielen Ländern spezielle Ausfuhrverbote. Beachten Sie bitte auch die deutschen Zollbestimmungen in Bezug auf den Wert der „Mitbringsel“. Details finden Sie hier: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/ Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/ Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimen- gen_node.html

Wir wünschen schon heute eine gute und erholsame Reise!