Wenn der Pass im Ausland abhanden kommt, ist planvolles Handeln angesagt. Der erste Weg führt zur nächsten Polizeistation, die eine Verlustanzeige ausstellt. Die braucht es sowohl zur Ausstellung eines „Reiseausweises als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland als auch zur Neubeantragung von Reisepass oder Personalausweis nach der Rückkehr. Der Notfall-Reisepass wird von der deutschen Auslandsvertretung – Botschaft oder Konsulat – ausgestellt. Dafür werden ein Passfoto und diverse Informationen wie die Pass-Nummer benötigt. Wer hat die schon im Kopf oder zur Hand? Deshalb ist es ratsam, eine Fotokopie seiner Ausweisformulare dabei zu haben, am besten sicher verstaut im Hotel oder Koffer und – noch besser – Foto und Ausweiskopie zusätzlich digital auf dem Handy oder in der Cloud. Wenn eine beglaubigte Fotokopie der verlorengegangenen Ausweispapiere vorgelegt werden kann, ist eine sofortige Ausstellung des Reiseausweises als Passersatz möglich, informiert das Auswärtige Amt. Wenn das Reiseland für die Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis verlangt, muss gegebenenfalls zusätzlich noch ein Ausreisevisum beschafft werden.
Noch ein Tipp: Einen E-Personalausweis sollten Sie bei Verlust im Ausland über den Sperr-Notruf +49 116 116 sperren lassen (alternativ: +49 30 4050 4050). Dazu wird das Sperrkennwort benötigt. Praktisch für unterwegs ist auch die kostenfreie SperrApp, in der alle Karten und Ausweise verschlüsselt hinterlegt werden, so dass alle wichtigen Informationen sofort zur Hand sind.
Um einen neuen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, dürfen ab Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder vom Fotografen über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Für Bürgerämter, denen die technische Ausstattung noch fehlt, gilt eine Ausnahmeregelung bis Ende Juli. In gut 55 Prozent aller deutschen Großstädte sind bereits sogenannte „Speed Capture-Kioske“ verfügbar. Die modernen Geräte erfassen ein digitales Passbild mitsamt Fingerabdrücken und Unterschrift in einem Rutsch. Das soll die Antragsbearbeitung beschleunigen und Wartezeiten minimieren. Ab dem 30. April können neue Ausweisdokumente zudem per Post zugestellt werden, sodass der zweite Gang zum Amt entfällt.