Business travelers arriving at hotel reception desk

Das handschriftliche Ausfüllen und Unterschreiben der Meldezettel beim Check-in im Hotel entfällt ab dem kommenden Jahr. Dies hat die Bundesregierung mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verabschiedet.

Der Wegfall der Meldepflicht gilt allerdings nur für inländische Beherbergungsgäste. Für ausländische Hotelgäste bleibt die Meldepflicht wie bisher bestehen. Wie eine Hotelrezeption das in der Praxis unterscheiden können sollte? „Wir müssen darauf setzen, dass in den allermeisten Fällen schon aus dem Reservierungsprozess heraus erkennbar wird, ob wir einen in- oder ausländischen Gast vor uns haben“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) auf Nachfrage. Für Geschäftsreisende ist es sicherlich trotzdem ratsam, den Personalausweis „für alle Fälle“ dabei zu haben, um die Staatsangehörigkeit – Meldezettel ja oder nein – nachweisen zu können.

Darüber hinaus ist dort, wo Hoteliers für Kommunalabgaben wie Kurtaxen einer Datenerhebungspflicht unterliegen, mit Ausnahmen zu rechnen, denn sie sind meist mit den Meldezetteln der Gäste verknüpft. Für die unter den verschiedensten Bezeichnungen bekannte „Bettensteuer“ ist der Name des Gastes in der Regel irrelevant, weil die Steuerpflicht beim Hotel liegt.

Mehr Posts aus dieser Kategorie